Häufig gestellte Fragen
Wir möchten Sie mobil halten. What’s next?
Warum habe ich keine Reparaturkarte erhalten?
Sind Sie im Besitz einer Tankkarte euroShell oder Tankkarte Aral, benötigen Sie keine zusätzliche Reparaturkarte zur Legitimation bei unseren Partnernetzen.
Muss ich eine Partnerwerkstatt nutzen?
Die nächstgelegene Partnerwerkstatt finden Sie in unserer Werkstattpartnersuche. Befindet sich im Umkreis von 30 km keine Partnerwerkstatt aus unserem Partnernetz Service und Wartung, können Sie Ihr Fahrzeug zu jeder herstellerautorisierten Werkstatt bringen.
Wie buche ich einen Termin online?
Werkstatttermine können Sie jederzeit online auf www.leaseplan.com/de-de/login/extern/ oder über unsere LeasePlan Fahrer App für iPhone oder Android-Smartphones buchen.
Alternativ steht Ihnen unser Serviceteam während unserer Geschäftszeiten zur Verfügung unter: +49 211 91358221
Muss ich einen Reparaturauftrag ausfüllen?
Für jeden Werkstattbesuch mit Ihrem LeasePlan Fahrzeug muss das Formular "Wartungs- und Reparaturauftrag" ausgefüllt in der Werkstatt abgegeben werden, da es wichtige Hinweise zur Geschäftsabwicklung enthält. Das Formular "Wartungs- und Reparaturauftrag" für Service und Wartung finden Sie zum Herunterladen auf dieser Seite.
Wie lange hat mein Fahrzeug Garantie/Gewährleistung?
In der Regel besteht für Ihr Neufahrzeug für zwei Jahre ab Erstzulassungsdatum eine Garantie und Gewährleistung des Herstellers.
Wann muss mein Fahrzeug zur Inspektion?
Die Serviceintervalle der Fahrzeuge sind je nach Hersteller und Modell unterschiedlich. Die zutreffende Angabe finden Sie im Serviceheft des Fahrzeugs oder das Fahrzeug zeigt Ihnen einen anstehenden Serviceintervall an.
Wann und wo muss mein Fahrzeug zum TÜV?
Drei Jahre nach Erstzulassung ist das Fahrzeug zur TÜV-Abnahme vorzuführen, danach alle zwei Jahre. Bitte behalten Sie diese Termine selbst im Überblick. Sie können die TÜV-Abnahme bei jeder Vertragswerkstatt, beim TÜV oder der DEKRA vornehmen lassen. Fragen Sie die Prüfstelle, ob eine Abrechnung über den LeasePlan-Reparaturauftrag möglich ist. Den Auftrag finden Sie hier. Wir benötigen keine Kopie des TÜV-Berichts.
Bei Nutzfahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist das Fahrzeug 24 Monate nach Erstzulassung dem TÜV vorzuführen, auch die darauf folgenden Prüfintervalle liegen bei 24 Monaten.
Bei Nutzfahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist die erste TÜV-Abnahme bereits nach 12 Monaten nach Erstzulassung fällig, auch die Nachfolgeintervalle liegen bei 12 Monaten.
Wann muss eine UVV Prüfung durchgeführt werden?
Die UVV Prüfung ist einmal im Jahr fällig und kann bei unseren Reifenpartnern bzw. im Rahmen der Inspektion durchgeführt werden.
Was mache ich bei technischem Defekt?
Springt Ihr Fahrzeug nicht mehr an oder leuchtet die Motorstörleuchte, rufen Sie bitte unsere 24/7-Pannenhotline an. Aus dem Inland: 0211 95700786 oder aus dem Ausland: +49 211 95700233
Wo finde ich alle Informationen zu Service und Wartung auf einen Blick?
Alle Informationen, Werkstattsuche und Formulare rund um den Werkstattbesuch für Service und Wartung finden Sie hier.
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Senden Sie uns eine Nachricht. Wir antworten innerhalb eines Arbeitstags.
LeasePlan Zentrale +49 211 5 86 40-0
Montags bis Donnerstags 8:00 - 18:00 Uhr und Freitags 8:00 - 17:00 Uhr