Motivationsfaktor staatliche Förderung von Elektroautos
Wie beeinflusst die staatliche Förderung von E-Autos die Entscheidung für emissionsarme Mobilität in Ihrem Unternehmen?
Lesezeit: 3 Minuten – zuletzt aktualisiert am 18.07.2025 Bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang Sie für Ihre Flotte Elektroautos anschaffen, konkurrieren hohe Anschaffungspreise mit CO2-freier Technologie. Bis Ende 2027 gilt für Unternehmen eine Sonderabschreibung für gekaufte E-Fahrzeuge. Auch Ihre Dienstwagenfahrer profitieren durch Steuererleichterungen weiterhin von der staatlichen Förderung von E-Autos.
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Im internationalen Vergleich: Wie beeinflusst die staatliche Förderung die Einstellung von Autofahrern zu Elektroautos?
Sind Sie in Ihrem Fuhrpark für CO2-freie Mobilität – vielleicht auch außerhalb Deutschlands – verantwortlich? Wie sehr müssen Sie auf die Wünsche Ihrer Dienstwagenfahrer eingehen, wenn Sie Ihre Car Policy so grün gestalten, dass Ihr Unternehmen ausschließlich Elektroautos zulässt?
Staatliche Förderung ist der Top-3-Grund, ein E-Auto zu kaufen oder zu leasen
Unser Mobility Insights Report (02/2021) „Elektrofahrzeuge und Nachhaltigkeit“ zeigt Ihnen, was Autofahrer – neben staatlicher Förderung von E-Autos – noch motiviert, auf CO2-freie Mobilität umzusteigen. Und welche Gründe sie davon abhalten. Sie erfahren, wie sich die Einstellung von Autofahrern in Deutschland – und in 21 weiteren Ländern – zu E-Autos in den letzten Jahren geändert hat: Wie stark beeinflussen geringere CO2-Emissionen und Betriebskosten den Wunsch nach einem E-Auto? Welcher Grund dominiert, sich gegen ein Elektroauto zu entscheiden: Anschaffungspreis, Reichweite oder zukünftige Reduktionen staatlicher Förderung von E-Autos und ihrer Steuervorteile? Diese Einblicke können Ihnen helfen, die Akzeptanz einer vollelektrischen Flotte in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.
So steuerlich attraktiv ist die staatliche Förderung von E-Autos für Ihre Dienstwagenfahrer in Deutschland
Profitieren Ihre dienstwagenberechtigten Mitarbeiter von der Firmenwagen-Privatnutzung, gilt der Firmenwagen als Gehaltsbestandteil. Dann müssen sie für ihren geldwerten Vorteil – basierend auf dem Bruttolistenpreis inklusive Kosten für Sonderausstattung bei Erstzulassung sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – Einkommenssteuern und Sozialabgaben zahlen.
0,5- oder 0,25-Prozent-Regelung durch staatliche Förderung von E-Autos Bis zur Einführung der staatlichen Förderung von Elektroautos in Deutschland galt für die Besteuerung privat genutzter Firmenwagen ausschließlich die 1-Prozent-Regelung. Für Fahrer von Elektrodienstwagen ist die staatliche Förderung besonders attraktiv, weil sie die Steuersätze für vollelektrische Antriebe drastisch reduziert.
30.000 €-Erhöhung des Bruttolistenpreises Aktuell liegt die Bruttolistenpreisschwelle als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Pauschalversteuerung für rein batteriebetriebene Fahrzeuge bei 100.000 €. Das gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2030.
Steuererleichterung: staatliche Förderung von Elektroautos für Dienstwagen-Privatnutzer auf einen Blick
Grundsätzlich sollen nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser wird über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert. Bis zum 31.12.2030 können nur noch Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge mit einer maximalen CO2-Emission je gefahrenem Kilometer von 50 Gramm und mit einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 80 Kilometern steuerlich gefördert werden.
Zurzeit gelten folgende Steuersätze und Förderkriterien bei privat genutzten Plug-in-Hybrid- und voll-elektrisch betriebenen Dienstfahrzeugen bis zum Jahr 2030.
Fazit: Steuervergünstigung und Sonderabschreibungen fördern E-Mobilität
- Steigende E-Auto-Affinität! Staatliche Förderung war schon im Jahr 2021 der Top-3-Grund von Autofahrern in Deutschland und 21 weiteren Ländern, ein E-Auto zu kaufen oder zu leasen. Der größte Motivationsfaktor für die Anschaffung eines E-Autos war die Senkung von CO2-Emissionen. Der mit Abstand häufigste Grund dagegen war der hohe Anschaffungspreis.
- Steuererleichterung! Durch die staatliche Förderung von Elektroautos wird aus der 1-Prozent-Regelung die 0,5- oder sogar die 0,25-Prozent-Regelung – sie macht die Dienstwagen-Privatnutzung noch bis Ende 2030 steuerlich noch attraktiv für Ihre Fahrer.
- Investitionsbooster! Zur Förderung von E-Mobilität bei Flottenbetreibern können Unternehmen von der degressiven Sonderabschreibung für neu gekaufte E-Autos profitieren, die mit einem Abschreibungssatz von 75 % im ersten Jahr beginnt. Sie gilt für zwischen dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge.
Zum Download: „Start Electric“ – das praktische Handbuch für die elektrische Zukunft Ihrer Flotte
Motiviert für E-Mobilität? Wollen Sie Ihre Fahrer motivieren, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen? Erfahren Sie jetzt in unserem Handbuch „Start Electric“, wie Sie Ihren Fuhrpark mit einem Sieben-Stufen-Plan elektrifizieren. Finden Sie für Ihre interne Kommunikation – neben der staatlichen Förderung von E-Autos für Ihre Fahrer – weitere schlagende Argumente.
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