Lesezeit: 5 Minuten – Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2022
Bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang Sie für Ihre Flotte Elektroautos anschaffen, konkurrieren hohe Anschaffungspreise mit CO2-freier Technologie. Wie profitieren Ihr Unternehmen und Ihre Fahrer dabei von der staatlichen Förderung von E-Autos, die die Bundesregierung neu ausrichten will?
Das erfahren Sie hier
Im internationalen Vergleich: Wie beeinflusst die staatliche Förderung die Einstellung von Autofahrern zu Elektroautos?
Sind Sie in Ihrem Fuhrpark für CO2-freie Mobilität – vielleicht auch außerhalb Deutschlands – verantwortlich? Wie sehr müssen Sie auf die Wünsche Ihrer Dienstwagenfahrer eingehen, wenn Sie Ihre Car Policy so grün gestalten, dass Ihr Unternehmen ausschließlich Elektroautos zulässt?
Staatliche Förderung ist der Top-3-Grund, ein E-Auto zu kaufen oder zu leasen
Unser Mobility Insights Report (02/2021) „Elektrofahrzeuge und Nachhaltigkeit“ zeigt Ihnen, was Autofahrer – neben staatlicher Förderung von E-Autos – noch motiviert, auf CO2-freie Mobilität umzusteigen. Und welche Gründe sie davon abhalten. Sie erfahren, wie sich die Einstellung von Autofahrern in Deutschland – und in 21 weiteren Ländern – zu E-Autos in den letzten Jahren geändert hat: Wie stark beeinflussen geringere CO2-Emissionen und Betriebskosten den Wunsch nach einem E-Auto? Welcher Grund dominiert, sich gegen ein Elektroauto zu entscheiden: Anschaffungspreis, Reichweite oder zukünftige Reduktionen staatlicher Förderung von E-Autos und ihrer Steuervorteile? Diese Einblicke können Ihnen helfen, die Akzeptanz einer vollelektrischen Flotte in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.
So steuerlich attraktiv ist die staatliche Förderung von E-Autos für Ihre Dienstwagenfahrer in Deutschland
Profitieren Ihre dienstwagenberechtigten Mitarbeiter von der Firmenwagen-Privatnutzung, gilt der Firmenwagen als Gehaltsbestandteil. Dann müssen sie für ihren geldwerten Vorteil – basierend auf dem Bruttolistenpreis inklusive Kosten für Sonderausstattung bei Erstzulassung sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – Einkommenssteuern und Sozialabgaben zahlen.
0,5- oder 0,25-Prozent-Regelung durch staatliche Förderung von E-Autos Bis zur Einführung der staatlichen Förderung von Elektroautos in Deutschland galt für die Besteuerung privat genutzter Firmenwagen die 1-Prozent-Regelung. Für Fahrer von Elektrodienstwagen ist die staatliche Förderung besonders attraktiv, weil sie die Steuersätze für vollelektrische Antriebe drastisch reduziert.
Tipp „Förderfähigkeit checken!“
Heutige Förderkriterien werden sich zukünftig ändern. So soll ab 1. Januar 2023 der Umweltbonus für Plug-in-Hybride entfallen, Steuererleichterungen aber weiterhin Bestand haben. Welche Fahrzeuge förderfähig bleiben, beantwortet Ihnen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seiner regelmäßig veröffentlichten Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge.
Steuererleichterung: staatliche Förderung von Elektroautos für Dienstwagen-Privatnutzer auf einen Blick
Grundsätzlich sollen nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser wird über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert. Bis zum 31.12.2024 können nur noch Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge mit einer maximalen CO2-Emission je gefahrenem Kilometer von 50 Gramm und mit einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 60 Kilometern steuerlich gefördert werden. Ab 2025 muss die rein elektrische Reichweite dann bei mindestens 80 km liegen.
Zurzeit gelten folgende Steuersätze und Förderkriterien bei privat genutzten Plug-in-Hybrid- und voll-elektrisch-betriebenen Dienstfahrzeugen. Informationen der Bundesregierung, ihre aktuellen Kriterien für Steuererleichterungen vorzeitig zu ändern, liegen zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Artikels nicht vor.
Ihr Bonus für die Umwelt: Wie lange noch profitiert Ihr Unternehmen von der staatlichen Förderung von E-Autos?
Beantragen Sie bei der Anschaffung von E-Autos staatliche Förderung, um Kosten zu sparen!
Um den deutschen Beitrag zum Klimaschutz zu erzielen, soll der Umweltbonus, die staatliche Kaufprämie zur Förderung der Elektromobilität, Flottenbetreiber motivieren, emissionsarme Autos anzuschaffen. Gemäß Mobility Insights Report „Elektrofahrzeuge und Nachhaltigkeit“ ist der größte Motivationsfaktor für die Anschaffung eines E-Autos die Senkung von CO2-Emissionen. Der mit Abstand häufigste Grund dagegen ist der hohe Anschaffungspreis.
Umweltbonus, Innovationsprämie und Herstelleranteil – gut zu wissen
Umweltbonus: Der Umweltbonus, den Sie zur Anschaffung einer alternativ betriebenen Flotte beantragen können, ist ein Preisnachlass, dessen Finanzierung sich Automobilhersteller und der Bund teilen.
Innovationsprämie: Mit der bis zum voraussichtlich 31.12.2022 befristeten zusätzlichen Innovationsprämie hat der Bund seinen staatlichen Anteil an der Förderung für E-Autos sogar verdoppelt.
Herstelleranteil: Unabhängig von Ihrer Form der Finanzierung können Sie Ihren Anspruch auf Förderung für Ihren Fuhrpark nur geltend machen, wenn die von Ihnen gewählten Hersteller mindestens den gleichen Anteil als Nachlass auf den Nettolistenpreis der Basismodelle („BAFA-Listenpreis“) gewähren.
Zwölf Monate Mindesthaltedauer: Beachten Sie, dass ab 2023 eine Mindesthaltedauer von zwölf Monaten Grundvoraussetzung für die staatliche Förderung von Elektroautos ist.
Gestaffelte Förderung nach Leasinglaufzeit: Je länger die Laufzeiten, die Sie in Ihren Leasingverträgen vereinbart haben, desto höher kann – je nach Staffelung – die staatliche Förderung von E-Autos für Ihren Fuhrpark ausfallen. Leasingverträge mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten können die volle Förderung erhalten. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten, gestaffelt nach sechs bis elf und zwölf bis 23 Monaten, fällt die Förderung entsprechend geringer aus.
Fördersätze und -voraussetzungen beim Kauf und Leasing staatlich geförderter Elektroautos im Überblick
Aktuell sind für die oben beschriebenen Steuererleichterungen, die durch die staatliche Förderung von Elektroautos bis zum Jahr 2030 gelten sollen, keine Änderungen vorgesehen. Jedoch will der Staat seine Subventionen bei der Anschaffung einschneidend reduzieren. In drei wesentlichen Punkten soll sich die staatliche Förderung von Elektroautos nach den Plänen der Bundesregierung ab dem Jahr 2023 wie folgt ändern.
1. Kein Bonus mehr für Plug-in-Hybride (PHEV): Wurden in 2022 Plug-in-Hybride noch mit bis zu 6.750,- € von Bund und Herstellern bezuschusst, soll die staatliche Förderung für die Anschaffung von Plug-in-Hybriden ab 2023 komplett entfallen.
2. Deutliche Reduzierung der Förderung von E-Autos: Die staatliche Förderung zur Anschaffung reiner Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen bleibt – je nach Kaufpreis – bestehen, soll sich jedoch deutlich reduzieren. Ab 01.01.2024 soll es dann keinerlei Bonus für E-Autos mit einem Nettolistenpreis über 45.000,- € vom Staat mehr geben.
3. Keine Förderung mehr für Unternehmen: Ab 01.09.2023 sollen nur noch Privatpersonen antragsberechtigt sein. Eine potenzielle Ausweitung auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen steht noch zur Debatte.
Fördersätze beim Kauf von E-Autos
Fördersätze beim Leasing von E-Autos
Fazit: förderfähig? Behalten Sie im Blick, für welche Elektroautos die staatliche Förderung gilt!
- Steigende E-Auto-Affinität! Staatliche Förderung war im Jahr 2021 der Top-3-Grund von Autofahrern in Deutschland und 21 weiteren Ländern, ein E-Auto zu kaufen oder zu leasen.
- Steuererleichterung! Durch die staatliche Förderung von Elektroautos wird aus der 1-Prozent-Regelung die 0,5- oder sogar die 0,25-Prozent-Regelung – sie macht die Dienstwagen-Privatnutzung steuerlich noch attraktiver für Ihre Fahrer.
- Umweltbonus für E-Flotten-Betreiber! Beantragen Sie bei der Anschaffung von E-Autos staatliche Förderung, um Kosten zu sparen. Denken Sie daran, dass die Höhe der Fördersätze von Antriebsarten, Nettolistenpreisen, Mindesthaltedauern und Leasinglaufzeiten sowie vom gewährten Herstelleranteil abhängt.
- Förderfähig?! Überprüfen Sie die Fahrzeugauswahl in Ihrer Car Policy: Hier finden Sie die aktuelle Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit reinen Elektrofahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen und Plug-in-Hybriden.
Zum Download: „Start Electric“ – das praktische Handbuch für die elektrische Zukunft Ihrer Flotte
Motiviert für E-Mobilität? Wollen Sie Ihre Fahrer motivieren, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen? Erfahren Sie jetzt in unserem Handbuch „Start Electric“, wie Sie Ihren Fuhrpark mit einem Sieben-Stufen-Plan elektrifizieren. Finden Sie für Ihre interne Kommunikation – neben der staatlichen Förderung von E-Autos – weitere schlagende Argumente.
Quellen:
Energieeffizienz/Elektromobilität: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/energieeffizienz_node.html
Fördersätze des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen_node.html
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html
Umweltbonus (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie): Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 21. Oktober 2020 (BAnz AT 05.11.2020 B1)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung vom 26.07.2022: BMWK - Habeck: „Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“