Die Leasingrate ist nicht alles: Beachten Sie Mehr- und Minderkilometer
Kostenfalle Mehr- und Minderkilometer? Ob Ihre Leasingkonditionen wirklich günstig sind, entscheidet nicht nur die Leasingrate.
Lesezeit: 6 Minuten – Zuletzt aktualisiert am 26.04.2023 Wie groß ist die Gefahr, dass Sie trotz attraktivster Leasingraten doch nicht die günstigsten Leasingverträge ausgewählt haben? Beurteilen Sie die Leasingkonditionen nicht nur nach der Höhe der Leasingraten! Legen Sie Ihr Augenmerk schon vor Vertragsabschluss auch auf die Kosten am Vertragsende: Neben Rückgabeschäden können Abweichungen von der vertraglich vorgesehenen Kilometerleistung die Vorteile einer günstigen Leasingrate schnell zunichtemachen. Beziehen Sie Kilometerabweichungen beim Vergleich der Leasingkosten von Kilometer-Leasingverträgen unbedingt immer mit ein. Je nach Konditionen Ihres Leasinggebers zahlen Sie für Mehrkilometer beim Leasing kräftig nach, bekommen aber im Gegenzug für Minderkilometer womöglich nichts erstattet.
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Wie berechnet sich eine Leasingrate?
Leasing ist eine geeignete Finanzierungsalternative für Ihre Flotte, wenn Sie Kapital anderweitig binden, Kosten gut planen und Restwertrisiken abgeben wollen. Als Eigentümer überlässt Ihr Leasinggeber Ihrem Unternehmen Leasingfahrzeuge über eine vereinbarte Nutzungsdauer gegen ein festes monatliches Entgelt, die sogenannte Finanz-Leasingrate. Lagern Sie zusätzlich Fuhrparkmanagement-Aufgaben an Ihren Leasinggeber aus, zahlen Sie ihm Teil- oder Full-Service-Leasing-Raten.
Vier wesentliche Faktoren mit Einfluss auf die Höhe der Leasingrate
Üblicherweise schließen Sie mit Ihrem Leasinggeber Kilometer-Leasingverträge über eine Kilometer-Gesamtlaufleistung für eine festgelegte Vertragslaufzeit bei Teilamortisation ab. Dabei wird der Wertverlust eines Fahrzeugs während der vereinbarten Leasingvertragsdauer – also die Differenz zwischen Anschaffungspreis und Restwert – finanziert. Die Höhe der Leasingrate richtet sich nach
- 1.dem prognostizierten Restwert des Fahrzeugs zum Ende der Laufzeit,
- 2.dem Anschaffungswert (Nettolistenpreis inklusive Sonderausstattung abzüglich Rabatten und Werkskostenzuschüssen),
- 3.der Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung steuerlicher Restriktionen nach den Erlassen der Finanzverwaltung sowie
- 4.der Verzinsung während der Laufzeit.
Der Restwert als große Unbekannte
Je höher der Restwert, desto niedriger ist der zu finanzierende Wertverlust und desto niedriger wird Ihre Leasingrate. Restwerte richtig einzuschätzen, erfordert viel Erfahrung und gute Kenntnisse des Gebrauchtwagenmarkts. Deshalb ist die Übernahme des Restwertrisikos durch den Leasinggeber ein ausschlaggebender Vorteil beim Flottenleasing. Denn wie lukrativ sich ein Fahrzeug wiederverkaufen lässt, bestimmen verschiedene Einflüsse wie restwertoptimale Ausstattungen, das Fahrzeugalter und die geleisteten Kilometer bei Vertragsende.
Beurteilen Sie Leasingkonditionen nicht nur nach der Höhe der Leasingraten!
Denn Abweichungen von der vereinbarten Kilometerleistung können die Vorteile einer günstigen Leasingrate zunichtemachen und Gesamtleasingkosten in die Höhe treiben. Möchten Sie Gesamtleasingkosten transparent und vergleichbar machen, können Sie mithilfe unserer programmierten Exceltabelle Gesamtleasingkosten für jedes Ihrer Leasingfahrzeuge berechnen.
Berechnung einer Finanz-Leasingrate
Monatliche Leasingraten sind also die Finanzierungskosten für Ihre Flotte und setzen sich aus der monatlichen Abschreibung, auch Tilgungsanteil genannt, sowie dem laufzeitbezogenen Zinsanteil zusammen. Anhand eines einfachen Beispiels können Sie die Berechnung einer Leasingrate wie folgt nachvollziehen.
Formel zur Berechnung der Leasingrate und Beispielberechnung
Monatliche Leasingrate = Tilgung pro Monat + Zins pro Monat
Tilgung pro Monat (siehe a) | 541,66 € |
+ Zins pro Monat (siehe b) | + 134,17 € |
= monatliche Leasingrate | = 675,83 € |
a – Formel zur Berechnung des Tilgungsanteils der Leasingrate
Tilgung pro Monat = (Kaufpreis – Restwert) / Gesamtlaufzeit
Der Tilgungsanteil (die Abschreibung) pro Monat entspricht also dem Ergebnis aus Kaufpreis (Investitionssumme) abzüglich Restwert, welches durch die gesamte Laufzeit in Monaten geteilt wird.
Anschaffungswert des Fahrzeugs | 40.000 € |
– Rabatt 10 % | – 4.000 € |
= Kaufpreis (Investitionssumme) | = 36.000 € |
– prognostizierter Restwert | – 10.000 € |
= Abschreibung bzw. zu tilgen | = 26.000 € |
/ Gesamtlaufzeit von 48 Monaten = Tilgung pro Monat | = 541,66 € |
b – Formel zur Berechnung des Zinsanteils der Leasingrate
Annahme: Zinssatz = 7 % p. a.
Zins pro Monat = (durchschnittlich gebundenes Kapital x Zinssatz p. a.) / 12
Das durchschnittlich gebundene Kapital entspricht dem (Kaufpreis + Restwert) / 2.
Kaufpreis (Investitionssumme) | 36.000 € |
+ prognostizierter Restwert | + 10.000 € |
= gebundenes Kapital | = 46.000 € |
/ 2 = durchschnittlich gebundenes Kapital | = 23.000 € |
x Zinssatz p. a. von 7 % = Zins pro Jahr | = 1.610 € |
/ 12 = Zins pro Monat | = 134,17 € |
Diese Rolle spielt die Kilometerleistung für Ihre Leasingraten und gesamten Leasingkosten
Gehören Sie auch zu den vielen Fuhrparkverantwortlichen, die beim Flottenleasing vorsichtshalber höhere Kilometerleistungen in den Leasingverträgen ansetzen, um Nachbelastungen für Mehrkilometer beim Leasing zu vermeiden? Stattdessen sollten Sie genau analysieren, wie Ihr Leasinggeber Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Kilometerleistung abrechnet und wie sich dies auf Ihre Gesamtleasingkosten auswirkt.
Haben Sie sich beim Flottenleasing für Kilometerverträge entschieden, vereinbaren Sie mit Ihrem Leasinggeber üblicherweise in den Einzelverträgen für jedes Fahrzeug eine Kilometer-Gesamtlaufleistung für die gewünschte Vertragslaufzeit gemäß Ihrer Car Policy. Die Kilometerleistung wiederum hat großen Einfluss auf die Höhe des Restwerts, gemäß dessen Prognose Leasinggeber ihre Leasingraten ermitteln. Viele gefahrene Kilometer verstärken die Abnutzung der Fahrzeuge und reduzieren folglich ihren Restwert. Damit steigen auch die Leasingraten und die Kosten für sonstige vereinbarte Servicebestandteile Ihres Leasingvertrags wie Wartung und Reparatur oder Reifen.
Achten Sie daher auch darauf, dass Sie die Möglichkeit der kostenfreien Rekalkulation von Leasingverträgen haben, sollte sich während der Laufzeit herausstellen, dass die tatsächliche Kilometerleistung erheblich von der zuvor kalkulierten abweichen wird. So passen Sie Ihre Leasingraten während der Laufzeit entsprechend an und können Ihre Leasingkosten weiterhin linearisieren und damit planbar machen.
Was berechnet Ihnen eigentlich Ihr Leasinggeber, wenn tatsächliche Kilometerleistungen von den vertraglich vereinbarten abweichen?
Haben Sie schon einmal verglichen, wie sich unterschiedliche Konditionen für Mehr- und Minderkilometer auf Ihre Gesamtleasingkosten auswirken? Welche Preise, Grenzen und sonstigen Bedingungen wurden von Ihrem Leasinggeber definiert? Schauen Sie jetzt in Ihre Leasingangebote oder die AGB und berechnen Sie Ihre Gesamtleasingkosten.
Welche Abrechnungskonditionen für Mehrkilometer und Minderkilometer gibt es beim Leasing?
Wenn Sie die Leasingangebote oder AGB Ihrer Leasinggeber genau lesen, stellen Sie fest, dass es unterschiedliche Abrechnungskonditionen für Kilometerabweichungen am Markt gibt.
- Für zu viel gefahrene Kilometer muss Ihr Unternehmen als Leasingnehmer dem Leasinggeber die gefahrenen Mehrkilometer erstatten – die Minderkilometer erstattet der Leasinggeber üblicherweise seinen Kunden.
- Je nach Kulanz dürfen Sie beim Leasing ein gewisses Mehrkilometer-Limit ausnutzen, z. B. werden die ersten 2.000 Mehrkilometer nicht berechnet. Im Umkehrschluss gibt es aber auch Erstattungsgrenzen, so dass z. B. über 2.000 weniger gefahrene Kilometer auch nicht gutgeschrieben werden.
- Zur Ermittlung der Erstattungshöhe setzt der Leasinggeber pro Kilometer Verrechnungssätze an, die entweder für Mehr- und für Minderkilometer gleich oder unterschiedlich hoch sind. Die Nachbelastung für Mehrkilometer kann beim Leasing also durchaus wesentlich höher ausfallen als die Gutschrift für Minderkilometer.
- Die Verrechnungssätze beziehen sich normalerweise auf das jeweilige Fahrzeug und werden im Einzelvertrag aufgeführt.
Nicht nur durch die Nachbelastung von Mehrkilometern können Ihnen beim Leasing also Mehrkosten über die Leasingrate hinaus entstehen. Auch wenn weniger Kilometer gefahren wurden als einzelvertraglich festgelegt, können Ihnen immer noch vermeidbare Verluste trotz Erstattung entstehen. Und zwar für den Fall, dass es eine Erstattungsgrenze gibt und Ihnen dann nur ein Teil der Minderkilometer erstattet wird. Gar nichts bekämen Sie zurück, falls eine Klausel besagt, dass bei Überschreiten der Erstattungsgrenze überhaupt keine Minderkilometer angerechnet werden.
Es lohnt sich daher immer zu berechnen, wie sich Verrechnungssätze sowie Regelungen zu Freigrenzen für Mehrkilometer und zu Erstattungsgrenzen für Minderkilometer auf Ihre Gesamtleasingkosten auswirken.
Bei attraktiven Leasingraten auf die Abrechnungskonditionen für Kilometerabweichungen achten!
Wie können Sie Ihre Gesamtleasingkosten vergleichen, wenn Ihnen Ihre Leasinggeber unterschiedlich hohe Leasingraten, aber auch unterschiedliche Verrechnungssätze und -bedingungen für Mehr- und Minderkilometer anbieten? Mit der genauen Analyse von Kilometerabweichungen und deren Abrechnung zeigt sich, ob Ihre Leasingkosten trotz vermeintlich attraktiver Leasingrate wirklich die geringeren sind.
Fazit: Ob Ihre Leasingkonditionen tatsächlich attraktiv sind, entscheidet nicht allein die Leasingrate
- Vergleichen Sie nicht nur die Ihnen angebotenen Leasingraten, sondern auch die Abrechnungskonditionen der Leasinggeber für Kilometerabweichungen. Legen Sie Ihr Augenmerk auf die Abrechnung von Mehr- und Minderkilometern und darauf, wie sich diese auf Ihre Gesamtleasingkosten auswirken.
- Achtung, Kostenfalle: Achten Sie immer auf die Besonderheiten im Leasingvertrag, wenn es um die Verrechnung der Soll-/Ist-Kilometerleistungen geht. Werden Ihrem Unternehmen z. B. bei Überschreiten der Freigrenze automatisch alle Mehrkilometer beim Leasing berechnet? Oder werden bei Überschreiten der Erstattungsgrenze gar keine Minderkilometer mehr gutgeschrieben?
- Schauen Sie sich also regelmäßig die tatsächlichen Kilometerleistungen in Ihrer Flotte an. Erfahrungsgemäß können diese wesentlich unter der Soll-Kilometerleistung des Leasingvertrags liegen, da viele Fuhrparkverantwortliche so Zahlungen für Mehrkilometer nach Leasingende verhindern wollen. Dies führt jedoch dazu, dass sie Erstattungen für Minderkilometer nicht oder nicht in voller Höhe erhalten und dadurch die Gesamtleasingkosten unnötig steigen.
- Unser Tipp: Besprechen Sie mit Ihrem Leasinggeber die Möglichkeiten der Vertragsanpassung. Informieren Sie sich, ob er gebührenfreie Vertragsanpassungen anbietet. Bei Rekalkulationen werden dann die Kilometer im Einzelvertrag entsprechend der tatsächlichen Kilometerleistung angepasst und somit auch die nominale Leasingrate. Wird Ihnen die Differenz zu neuen Raten gutgeschrieben, wenn sich herausstellt, dass Sie bei Minderkilometern Monat für Monat der bereits abgelaufenen Vertragslaufzeiten für einige Fahrzeuge bislang höhere Raten gezahlt haben?
Ihr Excelrechner für transparente und vergleichbare Gesamtleasingkosten
Sind Ihre Leasingkonditionen tatsächlich günstig? Das hängt nicht nur von Ihrer Leasingrate ab, sondern auch davon, wie Ihr Leasinggeber Kilometerabweichungen abrechnet. Mithilfe unserer programmierten Exceltabelle können Sie die Gesamtleasingkosten für jedes Fahrzeug berechnen. Zum Vergleich stellt die Tabelle die nominale Leasingrate gemäß Angebot den Gesamtleasingkosten inklusive der Abrechnungskonditionen für Mehr-/Minderkilometer gegenüber.