Anpassung von Leasingverträgen

Wann sollten Sie Verträge beim Flottenleasing anpassen und sich nicht allein auf günstige Leasingraten bei Vertragsbeginn verlassen?

28. September 2023

Lesezeit: 6 Minuten Haben Sie schon einmal analysiert, wie viele Ihrer Fahrzeuge in der Fuhrparkpraxis nicht wie im Leasingvertrag geplant laufen, wodurch günstige Leasingraten nur bei Vertragsabschluss Gültigkeit hatten? Nach unserer Erfahrung mit über 120.000 verwalteten Fahrzeugen im Bestand fahren eine Vielzahl von Fahrzeugen nicht wie geplant. Wenn während der Laufzeit Ihrer Leasingverträge die tatsächliche Fahrleistung von der im Einzelvertrag geplanten abweicht, auf deren Grundlage Ihre Leasingraten ursprünglich berechnet wurden, sollten Sie mit Ihrem Leasinggeber über Vertragsanpassungen sprechen, um Ihre internen Kostenbudgets neu zu justieren und Kosten zu minimieren.

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Was beeinflusst die Höhe der Leasingrate in Ihrem Leasingvertrag?

Die Möglichkeiten, Restwertrisiken an eine Leasinggesellschaft abzugeben und Ihre Kosten durch Zahlung fester monatlicher Leasingraten besser zu planen, sprechen für Flottenleasing in Ihrem Unternehmen. Dabei kalkuliert Ihr Leasinggeber für jedes Fahrzeug die während seiner geplanten gesamten Vertragslaufzeit zu erwartenden Kosten und linearisiert diese in monatlich konstanten Leasingraten während der Vertragsdauer. Damit erhalten Sie für jedes geleaste Firmenfahrzeug, basierend auf einer vertraglich vereinbarten Laufzeit-Laufleistungs-Kombination, eine konkrete Größe für Ihre Betriebskostenrechnung und Budgetaufstellung.

Hohe Restwerte senken Ihre Leasingraten

Der Anschaffungswert des Fahrzeugs, die Vertragslaufzeit, die voraussichtliche Kilometerleistung und die Verzinsung während der Laufzeit sowie der Restwert sind die wesentlichen Faktoren, auf deren Grundlage Leasinggesellschaften eine Finanz-Leasingrate berechnen. Einen besonderen Einfluss auf die Höhe Ihrer Leasingraten hat der von Ihrem Leasinggeber zum Ende der Laufzeit prognostizierte Restwert des Fahrzeugs. Denn beim Flottenleasing wird der Wertverlust eines Fahrzeugs während der vereinbarten Leasingvertragsdauer – also die Differenz zwischen Anschaffungspreis und Restwert – finanziert.

Je besser die Restwertprognose ausfällt und damit der zu finanzierende Wertverlust sinkt, desto niedriger wird Ihre Leasingrate ausfallen. Dafür bewertet Ihr Leasinggeber verschiedene Faktoren, die sich auf die Fahrzeugattraktivität und den Wiederverkaufswert auswirken, z. B. die Beliebtheit von Marke, Fahrzeugklasse und Antriebsart am Gebrauchtwagenmarkt, eine restwertoptimale Fahrzeugausstattung sowie das Fahrzeugalter und die gefahrenen Kilometer am Ende des Leasingvertrags. Bei nicht klassengerechter Ausstattung und mit zunehmendem Alter und Kilometerstand reduziert sich folglich der Wiederverkaufswert.

Checken Sie vor Abschluss eines Leasingvertrags die restwertoptimale Ausstattung

Passen Fahrzeugklasse und -ausstattung nicht zusammen, kann dies den Restwert empfindlich mindern. Informieren Sie sich daher in unserer exklusiven Übersicht über die restwertoptimale Fahrzeugausstattung für 15 verschiedene Fahrzeugklassen – von der Miniklasse bis zum Transporter – mit aktuellen Beispielmodellen mit alternativem oder herkömmlichem Antrieb.

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Wann besteht Anlass, Leasingverträge während der Vertragslaufzeit anzupassen?

Wenn sich während der Vertragslaufzeit eines Leasingfahrzeugs Faktoren ändern, die die Höhe der zu erwartenden Verkaufserlöse – positiv wie negativ – beeinflussen, stimmt die ursprüngliche Grundlage zur Berechnung der Leasingrate, die Ihr Leasinggeber zum Vertragsbeginn angenommen hat, nicht mehr. Dann besteht Anlass, Leasingverträge bzw. Leasingraten für einzelne Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit anzupassen. Dies ist der Fall, wenn Sie in Ihrem Flottenreporting Fahrzeuge identifizieren, die während ihrer Laufzeit von der vertraglich vereinbarten Kilometerleistung signifikant abweichen, weil sie die Gesamtfahrleistung unterschreiten oder überschreiten. Anlass für eine Vertragsanpassung kann auch sein, dass Ihre Verträge die vereinbarte Laufzeit – z. B. aufgrund längerer Lieferzeiten des Folgefahrzeugs – überschreiten.

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Was passiert, wenn Sie auf Vertragsanpassungen verzichten?

Wenn Sie auf Vertragsanpassungen verzichten und weiterhin die zum ursprünglichen Vertragsabschluss berechnete Leasingrate bezahlen, zahlen Sie während der Laufzeit zu wenig oder zu viel. Außerdem kommt es darauf an, wie Ihr Leasinggeber Mehr- und Minderkilometer abrechnet, wenn die tatsächliche Kilometerleistung von der vertraglich vereinbarten Gesamtlaufleistung am Vertragsende abweicht. Denn ob Ihre Leasingkonditionen tatsächlich attraktiv sind, hängt nicht allein von der Leasingrate, sondern auch von den Abrechnungskonditionen für Kilometerabweichungen ab.

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Verpassen Sie keine auffälligen Kilometerabweichungen mehr!

Bei zu großen Kilometerabweichungen bei Leasingverträgen müssen Sie damit rechnen, mehr für Ihren Leasingvertrag zu zahlen als geplant. Welche weiteren Flottendaten Sie sich in Ihrem Reporting noch anschauen sollten, erfahren Sie in unserem Leitfaden „Flottenreporting – Ihr Frühwarnsystem im Fuhrparkmanagement“.

Wie können Leasingverträge in der Praxis angepasst werden?

Weichen für Leasingfahrzeuge in Ihrer Flotte die vertraglich vereinbarten Kilometer oder die vertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit ab, werden die betreffenden Leasingverträge an eine neue, der Realität entsprechende Laufzeit-Laufleistungs-Kombination angepasst. Dies resultiert in der Neuberechnung Ihrer Leasingraten: Sie und Ihr Leasinggeber können beispielsweise vereinbaren, Einzelverträge an die tatsächliche Fahrleistung anzupassen, wenn ein Fahrzeug nach Vertragsbeginn die festgelegte Gesamtfahrleistung um mehr als 10 % über- oder unterschreitet bzw. die Laufzeit um mehr als sechs Monate überschreitet.

Die Anpassung der Raten sollte auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Konditionen erfolgen. Hier gibt es zwischen den Anbietern am Markt Unterschiede in der Vorgehensweise hinsichtlich der Kalkulation – und daraus resultierend in Ihren Kosten. Da bei einer Vertragsanpassung die Kosten auf Basis der tatsächlichen Fahrleistung berechnet werden, ist es wichtig, im Vorfeld eine detaillierte Abstimmung mit dem Leasinggeber zu finden. Je nach Anbieter sind Vertragsanpassungen bis nach Beendigung des Einzelvertrages vor der Endabrechnung möglich.

Vertragsanpassung_Leasing_15 Fragen

15 Fragen, die Sie mit Ihrem Leasinggeber bezüglich Vertragsanpassungen klären sollten

Bei einem Wechsel des Leasinggebers binden Sie sich für eine lange Zeit. Somit sollten Sie genau prüfen, wie die Endabrechnung und vor allem Vertragsanpassungen vorgenommen werden. Die Leasingraten haben eine sekundäre Funktion, da sie nur die theoretische und nicht die praktische Fahrleistung darstellen. Sprechen Sie zukünftige Leasinggeber insbesondere auf ihre Modalitäten der Anpassung von Leasingverträgen an.

Beginn Ihrer Leasingverträge

Proaktive Vertragsanpassungen

Zusätzliche Kosten durch Vertragsanpassungen

Grundlage zur Rekalkulation von Leasingverträgen

Überziehung bzw. Verlängerung Ihrer Leasingverträge

Haben Sie bei Ihrer Fuhrparkausschreibung an Vertragsanpassungen gedacht?

Haben Sie bei Ihrer Fuhrparkausschreibung an alles gedacht, um die preisliche und qualitative Vergleichbarkeit von Anbietern zu gewährleisten? Nutzen Sie die bewährte Vorlage für Fuhrparkausschreibungen nach VMF-Norm und laden Sie dazu unsere Tipps zur erfolgreichen Durchführung einer Fuhrparkausschreibung für Leasing herunter.

Fazit: Die Modalitäten der Anpassung von Leasingverträgen können ausschlaggebend für die Wahl Ihres Leasinggebers sein

Download_Gesamtleasingkostenrechner_Leasingrate

Haben Sie schon einmal verglichen, wie sich unterschiedliche Konditionen für Mehr- und Minderkilometer auf Ihre Gesamtleasingkosten auswirken?

Mit unserem Gesamtleasingkosten-Rechner können Sie Leasingangebote übersichtlich vergleichen.

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