MANAGEMENT & KOSTEN
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24. Februar 2022

Lesezeit: 7 Minuten

Brand, Diebstahl, Ablenkung, schlechte Sicht: Wie ruhig können Sie schlafen, wenn Sie an Unfall- und Totalschäden in Ihrer Flotte denken? Kann Ihr Unternehmen die finanziellen Mittel für die Beseitigung von Kaskoschäden – auch bei Flottentotalverlust – selbst aufbringen? Risiken von ungeahntem Ausmaß transferieren Sie besser an eine Versicherung, die Ihnen Voll- und Teilkaskoschäden an Ihren Fahrzeugen ersetzt. Oder ziehen Sie alternative Risikokonzepte in Betracht, um Ihre Kfz-Schadenkosten zu minimieren.

Teure Vollkasko sorgt für vollen Risikotransfer

Sicherheitssysteme in der Autoausstattung helfen Ihren Fahrern, Unfälle zu verhüten. Aber selbst die umsichtigsten Ihrer Dienstwagenfahrer sind nicht vor folgenschweren Unfällen gefeit. Bei eigenem Verschulden sind Halter schadenersatzpflichtig. Ihr Unternehmen muss also für Schäden der Unfallgegner – und an den eigenen Autos – aufkommen.

Ein Muss: Schäden von Dritten mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung absichern

Für alle Autohalter gilt das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz). Es verpflichtet Sie als Flottenbetreiber, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden, die Ihre Dienstwagenfahrer mit ihren Fahrzeugen anderen zufügen, abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Nach Anlage zu § 4 Abs. 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) beträgt die Mindesthöhe der Versicherungssummen bei Kraftfahrzeugen einschließlich der Anhänger je Schadenfall a) für Personenschäden 7.500.000 Euro, b) für Sachschäden 1.220.000 Euro, c) für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden (reine Vermögensschäden) 50.000 Euro.

Mit Teil- und Vollkasko Ihren wirtschaftlichen Totalschaden absichern

Neben Haftpflichtschäden stellen Kaskoschäden, also Schäden an den eigenen Fahrzeugen, ein enormes Kostenrisiko dar. Wie viel Risiko können Sie sich für Ihre Flotte leisten? Kann Ihr Unternehmen das finanzielle Risiko, das ihm durch Kaskoschäden in seiner Flotte entsteht, selbst tragen? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab.

1. Ihre Finanzstärke: die Höhe der Rückstellungen, die Ihr Unternehmen für die Schadendeckung bilden kann – auch für den Totalverlust –, wobei es trotzdem liquide bleibt.

2. Ihre Flottenbeschaffenheit: die Anzahl der Fahrzeuge und deren Wertigkeit, auf die sich das Risiko innerhalb Ihrer Flotte verteilt.

3. Ihr Risikomanagement: die Betriebsrisiken Ihres Fuhrparks und Ursachen von Schäden, die Sie mithilfe von Kosten- und Schadenreportings erkennen und aktiv managen. So nehmen Sie beispielsweise bei vielen Parkremplern die Park Distance Control in Ihre Pflichtausstattung auf.

Beziehen Sie den Flottentotalverlust in Ihre Risikobetrachtung ein Bei allen Faktoren müssen Sie große Einzelschäden und sogar den schlimmstmöglichen Fall in Betracht ziehen und Ihre maximale Gesamtschadenhöhe beziffern. Totalschäden verunfallter Fahrzeuge oder die Vernichtung der gesamten Flotte durch Naturereignisse kann niemand vorhersagen – hier bleibt ein unbekanntes Risiko.

Ihr Ziel: Versicherungs- und Schadenkosten minimieren, Risiken managen und Liquidität sichern Um zu verhindern, dass Ihr Unternehmen finanzielle Verluste durch Kaskoschäden erleidet, die zur Illiquidität Ihres Unternehmens führen, müssen Sie Ihre Schadenkosten minimieren. Ihr finanzielles Risiko können Sie an eine Kfz-Versicherung transferieren, die Ihre Schadenkosten bei Voll- oder Teilkaskoereignissen deckt. Bei fremdfinanziertem Kauf oder Flottenleasing kann eine Vollkaskoversicherung für Neufahrzeuge vertraglich vereinbart sein.

Jedoch fallen durch die vollständige Versicherung aller Risiken regelmäßig hohe Prämienzahlungen für alle Ihre Fahrzeuge an. Es gilt also, eine gute Balance zwischen Versicherungs- und Schadenkosten zu finden, um Ihren Fuhrpark wirtschaftlich zu betreiben.

Risiken aktiv managen?

Finden Sie mit unserem Risikocheck heraus, ob Sie ein aktiver Risikomanager sind.

Wie funktioniert die Kaskoversicherung im Flottenmanagement?

Die Unversehrtheit Ihrer Fahrer ist das oberste Gebot im Flottenmanagement. Auch wenn Sie Ihre gesetzlichen Pflichten zur Unfallprävention befolgen und darüber hinaus Fahrsicherheitstrainings anbieten, Schadenereignisse können Sie nicht voraussagen. Aber Sie können Ihre Schadenkosten deckeln, indem Sie Ihre Flotte vollkasko- oder teilkaskoversichern. Alternativ setzen Sie auf ein aktives Risikomanagement, um Schäden und Versicherungskosten zu minimieren.

Kollektive Risikoübernahme durch Ihre Versicherungsgesellschaft Flottenversicherer übernehmen das kollektive Risiko für Teil- und Vollkaskoschäden – in Ihrer Flotte und der anderer Unternehmen – gegen monatliche oder jährliche Zahlungen von Versicherungsprämien. Beim Eintreten eines Fahrzeugschadens, dem Versicherungsfall, erhalten Sie aus dem Kapitalstock der Gesellschaft, in den auch andere versicherte Flottenbetreiber einzahlen, einen Schadenausgleich.

Unfallfreies Fahren einzelner Dienstwagenfahrer – im Privaten belohnt durch den Schadenfreiheitsrabatt – wirkt sich positiv auf Ihre Schadenquote aus und senkt Ihre Versicherungsprämien.

Ihre unternehmensindividuellen Stückprämien Die für all Ihre Flottenfahrzeuge identische sogenannte Stückprämie ermittelt Ihr Versicherer für das durchschnittliche Gesamtrisiko Ihrer Flotte. Ermittlungsgrundlage ist der durchschnittliche Wert aller Fahrzeuge sowie die unternehmensindividuelle Schadenquote bzw. Schadenhistorie Ihrer Flotte, z. B. der letzten drei Jahre.

Die Schadenquote Ihrer Flotte wird prozentual ermittelt aus dem Verhältnis der Schadenaufwendungen (= Schadenzahlungen + Reserven) zum Versicherungsbeitrag (abzüglich gültiger Versicherungssteuer). Dabei werden sowohl für die Beträge als auch für die Schadenaufwendungen jeweils identische Betrachtungszeiträume, z. B. ein Versicherungsjahr, zugrunde gelegt.

Prämienanpassung bei Veränderung Ihrer Schadenquote Prämien können sich jährlich unter Berücksichtigung von Bonus-Malus-Vereinbarungen – also bei Verbesserung oder Verschlechterung Ihrer Schadenquote – ändern.

Ihre Flottenstruktur und Ihre Risikoabwägung Bei Neufahrzeugen, insbesondere bei fremdfinanzierten, ist es auch bei der Flottenversicherung üblich, den vollen Versicherungsschutz über eine Vollkaskoversicherung zu wählen, da der Wertverlust bei einem Totalschaden oder Verlust in den ersten Jahren besonders ins Gewicht fällt. Ab einem bestimmten Fahrzeugalter, z. B. vier bis fünf Jahren, erfolgt ggf. der Wechsel in die Teilkaskoversicherung. Beim Flottenleasing haben Sie trotz Vollkaskoschutz im Totalschaden- oder Verlustfall eine Erstattungslücke, nämlich die Differenz zwischen dem höheren Kreditrestbetrag der Leasinggesellschaft und dem durch die Vollkaskoversicherung erstatteten Zeitwert. Eine GAP-Versicherung stellt Sie von Forderungen aus dieser Differenz frei.

Flottenversicherer schnüren Ihnen optionale Versicherungspakete mit weiteren Versicherungsdienstleistungen wie Insassenunfall- oder Verkehrsrechtsschutz, um durch mehr Beiträge einzelne Versicherungsleistungen günstiger anbieten zu können.

Selbstbeteiligung zur Prämienreduktion Wenn Sie eine Selbstbeteiligung mit Ihrem Anbieter vereinbaren, also im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst zahlen, übernehmen Sie damit einen Teil des Risikos der Firmenwagen-Versicherung. Je höher Ihre Selbstbeteiligung pro Fahrzeugschaden ist, desto stärker wirkt sich dies auf die Reduktion Ihrer Stückprämien aus.

In der Regel liegt die Selbstbeteiligung bei einer Teilkaskoversicherung in deutschen Fuhrparks zwischen 150 und 500 €, bei einer Vollkaskoversicherung zwischen 500 und 1.000 €. Welchen Betrag Sie für die Selbstbeteiligung festlegen, hängt von Ihrem Budget, dem Wert und dem individuellen Schadenverlauf Ihrer Flotte ab. Je größer Ihre Flotte und Ihr Budget sind, desto interessanter ist es, Schadenrisiken alternativ abzusichern.

Teilkasko oder Vollkasko – das ist der Unterschied

Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen unterscheiden sich im Deckungsumfang. Die Teilkaskoversicherung zahlt nur den Teil der Kosten durch nicht selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Vollkaskoversicherung bietet die volle Deckung und deckt zusätzlich selbst verursachte Schäden.

Kaskoversicherungen von Versicherungsunternehmen für Teilkasko und Vollkasko orientieren sich an den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und versichern Ihre Flottenfahrzeuge gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses.

Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?

Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?

Was sind Schäden, die die Vollkasko nicht abdeckt?

In Kapitel A.2.2.2.2 der AKB definiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. versicherte Unfälle als unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkende Ereignisse. Keine Unfallschäden sind beispielsweise

Wie halten Sie es mit der Fahrerhaftung?

Regeln Sie in Ihrer Car Policy, ob Ihre Dienstwagennutzer für selbst verschuldete Schäden haften – und wenn ja, ab wann und in welcher Höhe. In unserer bewährten Beispielstruktur einer vollständigen Car Policy finden Sie neben der „Haftung“ insgesamt 22 Paragraphen, die Ihre Car Policy komplett machen.

Fazit: Es gibt Alternativen zur Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Das Wetter war noch nie eine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Hagelstürme ereignen sich in Ihrer Region vielleicht selten, können aber bei Eintreten Schäden ungeahnten Ausmaßes an Ihrer Flotte erzeugen. Welche Entscheidungskriterien haben Sie für Alternativen zur klassischen Voll- und Teilkaskoversicherung?

Denken Sie über alternative Risikokonzepte nach?

Wenn Sie auf eine Risikodeckung durch eine klassische Teil- oder Vollkaskoversicherung verzichten möchten, müssen Sie Ihre Risiken kennen und aktiv managen. Möchten Sie sich ein Bild machen, welche Risikobereiche – z. B. Fahrverhalten – Sie aktiv managen? Dann hilft Ihnen unser Risikocheck „Sind Sie ein aktiver Risikomanager?“.

Quellen:

Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz):https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/BJNR102130965.html

Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB): unverbindliche Musterbedingungen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. für die Kfz-Versicherung erstellt hat, mit Regelungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung und zur Kaskoversicherung. https://www.gdv.de/resource/blob/6178/6554d4f278de117d31ed6d4f1eac3e3d/01-allgemeine-bedingungen-fuer-die-kfz-versicherung-akb-2015--data.pdf

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