Hätten Sie’s gewusst? Testen Sie jetzt Ihr Versicherungswissen!
Wir beantworten Ihnen wichtige Fragen aus der Fuhrparkpraxis, wenn es um die Versicherung Ihrer Dienstwagen geht.
Lesezeit: 6 Minuten Dass Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen Schäden am eigenen Fahrzeug versichern und sich im Deckungsumfang unterscheiden, wissen vermutlich die meisten. Aber Hand aufs Herz: Hätten Sie gewusst, dass nicht die Teilkaskoversicherung, sondern nur die Vollkaskoversicherung selbst verursachte Schäden deckt? Herzlichen Glückwunsch, wenn Sie das wussten!
Aber wissen Sie auch, wer den Schaden zahlt, wenn ein Farbeimer im Kofferraum umfällt und ausläuft? Je mehr Sie über Flottenversicherung wissen, desto zielgerichteter und wirtschaftlicher können Sie Ihren Fuhrpark gegen Risiken absichern.
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Das erfahren Sie hier
Wussten Sie schon über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, dass …
… die Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens bei 100 Mio. € je Schadenereignis liegen sollten?
- Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen € für Personenschäden, 1,2 Millionen € für Sachschäden sowie 50.000 € für Vermögensschäden. Diese Höchstgrenzen können besonders bei Verkehrsunfällen mit mehreren Verletzten schnell überschritten werden.
- Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung wie am Markt üblich mindestens bei 100 Millionen € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegt. Denn die gesetzlichen Mindestdeckungssummen, die weit darunter liegen, reichen im Schadenfall eventuell nicht aus. So sind z. B. 7,5 Millionen € für Personenschäden schnell verbraucht, wenn ein Auffahrunfall mit mehreren Fahrzeugen und verletzten Personen verursacht wird.
… die Kfz-Haftpflichtversicherung gleichzeitig auch eine passive Rechtsschutzversicherung ist?
- In erster Linie dient Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung dazu, den Schutz Dritter zu gewährleisten.
- Der Geschädigte hat immer einen Direktanspruch gegen den Versicherer. Sofern die Ansprüche jedoch nicht gerechtfertigt sind, übernimmt die Haftpflichtversicherung auch die Abwehr dieser Ansprüche und wird daher auch als passive Rechtsschutzversicherung bezeichnet.
- Ihr Versicherer trägt dann auch die Kosten der Verteidigung, einschließlich Anwaltsgebühren sowie Sachverständigen- und Reisekosten.
… die Internationale Versicherungskarte nicht mehr grün ist?
- Die Internationale Versicherungskarte (IVK) – besser bekannt unter dem Begriff „Grüne Karte“ – hat ihre Farbe mittlerweile verloren und ist nicht mehr grün. Viel wichtiger ist aber, dass die Internationale Versicherungskarte lediglich eine Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung darstellt, jedoch nicht für andere Versicherungsarten wie Teil- oder Vollkasko.
- In welchen Ländern Versicherungsschutz besteht, können Sie der Karte entnehmen.
Wie häufig sind Unfall- und Totalschäden in Ihrer Flotte?
Erfahren Sie hier, wie Sie in Ihrer Flotte finanzielle Verluste durch Kaskoschäden minimieren. Laden Sie auch unseren Risikocheck herunter, falls Sie über eine alternative Risikodeckung nachdenken.
Wussten Sie schon über Ihre Kaskoversicherung, dass …
… private Gegenstände in Ihren Dienstfahrzeugen keinen Versicherungsschutz genießen?
- Lassen Sie keine Gegenstände von außen sichtbar im Fahrzeug liegen. Jacken, Rucksäcke, Sporttaschen, Handtaschen und Mobiltelefone sind sehr häufig der Grund für Einbruchschäden am Fahrzeug.
- Der Schaden am Fahrzeug wird zwar über die Kaskoversicherung beglichen, aber die entwendeten Gegenstände werden zum Leidwesen des Dienstwagennutzers nicht ersetzt.
- Ob in dem Fall eine bestehende Hausratversicherung für den Schaden eintritt, kann der Dienstwagennutzer seiner privaten Versicherungspolice entnehmen.
… Kindersitze über die Kaskoversicherung abgedeckt sind?
- Im Gegensatz zu anderen privaten Gegenständen sind Kindersitze bei Entwendung über die Teilkaskoversicherung mitversichert.
- In Deutschland müssen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bis zu einer Körpergröße von 150 cm mit einem geeigneten Kindersitz befördert werden. Bei Missachtung droht dem Fahrer ein Bußgeld zwischen 30 und 60 €.
… Be- und Entladeschäden Gegenstand der Vollkaskoversicherung sind?
- Nicht nur Unfallschäden und Schäden durch mut- und böswillige Beschädigung sind über die Vollkaskoversicherung abgesichert, sondern auch Schäden, die durch das Be- und Entladen des Fahrzeuges entstehen.
- Allerdings sind Schäden, die durch schlecht gesicherte Ladung entstehen, nicht versichert.
Die unterschätzte Gefahr
Informieren Sie Ihre Fahrer, wie gefährlich unzureichende Ladungssicherung im Dienstwagen ist. Unser Glossar gibt wichtige Tipps, wie Sie Gegenstände im Auto richtig sichern.
… die Vollkaskoversicherung keine zerstochenen Reifen ersetzt?
- Gemäß den Versicherungsbedingungen ist der reine Reifenschaden, also auch zerstochene Reifen, vom Versicherungsumfang standardmäßig ausgeschlossen.
- Man würde meinen, dass es sich bei zerstochenen Reifen um eine böswillige Handlung handelt, für die die Vollkaskoversicherung normalerweise aufkommt. Dies tut sie aber nicht, um einem Versicherungsbetrug mit dem Ziel des kostenlosen Ersatzes verschlissener Reifen vorzugreifen. Es sei denn, durch dasselbe Ereignis, also in direktem Zusammenhang mit zerstochenen oder beschädigten Reifen, treten weitere (auf Zerstörungswut zurückzuführende) Schäden auf, die unter die Kaskoversicherung fallen.
… ein Schaden, der entsteht, wenn die Motorhaube während der Fahrt hochschlägt, weil sie nicht korrekt verschlossen wurde, im Rahmen der Vollkaskodeckung nicht erstattet wird? Wenn die Motorhaube nicht richtig verschlossen ist und sich während der Fahrt öffnet, handelt es sich um einen Betriebsschaden, der nicht durch die Kaskoversicherung abgedeckt ist. Der klassische Unfallbegriff „unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis“ wird hierbei nicht erfüllt.
… ein Schaden, der entsteht, wenn ein Farbeimer im Kofferraum umfällt und ausläuft, nicht von der Vollkaskoversicherung gedeckt ist?
- Nach der Legaldefinition liegt ein Unfall vor, wenn das Fahrzeug durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis beschädigt wird.
- Den Nachweis des Unfalls muss der Versicherungsnehmer führen.
- Beim Farbeimer kommt der Schaden nicht von außen. Gleiches gilt bei Schäden am Fahrzeug durch ungesicherte Ladung oder Bedienungsfehler.
Wussten Sie schon über begleitetes Fahren …
… dass Dienstwagen gemäß Versicherungsbedingungen auch zum begleiteten Fahren genutzt werden dürfen?
- Begleitetes Fahren ist im Versicherungsschutz grundsätzlich eingeschlossen.
- Wenn Sie bei der Dienstwagenprivatnutzung dennoch ausschließen möchten, dass Ihre Firmenfahrzeuge zum begleiteten Fahren genutzt werden, regeln Sie dies in Ihrem Dienstwagenüberlassungsvertrag.
… unter welchen Voraussetzungen man als Begleitperson beim Modell „begleitetes Fahren“ in Frage kommt?
- Die Begleitperson muss das Mindestalter von 30 Jahren erreicht haben und seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines Autoführerscheins sein.
- Daneben spielt auch der Punktestand im Fahreignungsregister eine Rolle: Die Begleitperson darf maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben, ansonsten scheidet für sie das Modell „begleitetes Fahren“ aus.
Wussten Sie, dass eine hohe Schadenquote …
… in erster Linie durch Dienstwagenfahrer und ihre Angehörigen verursacht wird? Regeln Sie daher in Ihrem Dienstwagenüberlassungsvertrag immer die private Nutzung einschließlich der Überlassung an Dritte.
Wussten Sie schon über Elektrofahrzeuge, dass …
… sie deutlich zuverlässiger sind als Verbrenner?
- Von elektrisch betriebenen Flotten geht per se kein größeres Schadenrisiko aus als von Verbrenner-Flotten.
- Gemäß Pannenstatistik des ADAC lag die Pannenkennzahl von Verbrennern im Pannenjahr 2024 bei 9,4 Pannen pro 1.000 Fahrzeuge, während es bei Elektroautos nur 3,8 Pannen waren.
- Elektrofahrzeuge brennen laut Statistik des GDV, des Gesamtverbands der Versicherer, nicht häufiger als Verbrenner: Die durch den Fahrzeugbrand entstandenen Schäden, egal ob beim Verbrenner oder beim E-Auto, ersetzt die Teilkaskoversicherung. Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann nach einem Fahrzeugbrand keinen Schadenersatz erwarten.
… eine Versicherung von Ihnen detaillierte Informationen benötigt, um ein qualifiziertes Angebot für Ihren Fuhrpark – egal ob aus E-Autos oder Verbrennern bestehend – erstellen zu können?
- Eine Angebotserstellung zur Fuhrparkversicherung ist nur mit umfangreichen Informationen seitens der Vorversicherung (Rentabilitätsberechnung und Einzelschadenlisten der letzten drei Jahre) möglich.
- Zusätzlich hilft eine Fuhrparkliste dabei, das zu versichernde Risiko besser einzuschätzen.
Was ist beim Abschluss einer Versicherung für E-Autos in Ihrer Flotte wichtig?
Informieren Sie sich hier und nutzen Sie auch unseren Fragenkatalog mit Checkliste für Ihren Anbietervergleich.
Fazit: Es ist noch kein Versicherungsexperte vom Himmel gefallen
- Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihre Flotten sollten Sie sich nicht auf gesetzliche Mindestdeckungssummen verlassen, sondern die Deckungssummen hoch genug – bei mindestens 100 Millionen € pauschal – wählen, um das größtmögliche Risiko abzusichern, das vom Betreiben Ihrer Flotte für Dritte ausgeht.
- Geht es um die Schäden an Ihren eigenen Flottenfahrzeugen, stellt sich die Frage, ob Ihr Unternehmen die finanziellen Mittel für die Beseitigung von Kaskoschäden – auch bei Flottentotalverlust – selbst aufbringen könnte. Es ist sinnvoll, Risiken von größerem Ausmaß an eine Versicherung zu transferieren, die Ihnen Voll- und Teilkaskoschäden an Ihren Fahrzeugen ersetzt.
- Sie können auch alternative Risikokonzepte in Betracht ziehen, um Ihre Kfz-Schadenkosten zu minimieren. Wenn Sie dafür auf eine Risikodeckung durch eine klassische Teil- oder Vollkaskoversicherung verzichten möchten, müssen Sie allerdings Ihre Risiken gut kennen und aktiv managen.
- Eine hohe Schadenquote und damit hohe Versicherungsprämien werden in erster Linie nicht durch Dritte, sondern durch Dienstwagenfahrer selbst verursacht. Durch Beherzigen einfachster Vorsichtsmaßnahmen und umsichtiges Verhalten, z. B. keine Platzierung teurer Gegenstände im Auto, beugen sie unnötigen Schäden am Fahrzeug vor.
- Scheuen Sie kein Beratungsgespräch mit einem Experten, um Optimierungspotenziale für Ihre Flottenversicherung zu finden. Schließlich machen Ihre Versicherungskosten rund 10 % Ihrer Gesamtbetriebskosten für Pkw und fast 14 % für Transporter aus. Versicherungsexperten können Ihnen helfen, häufige Schadenursachen zu identifizieren und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.
- Last, but not least: Wussten Sie schon, dass es neben weiterem Versicherungswissen unser ganzes Fuhrpark Knowhow von A bis Z auch auf einen Blick gibt?
Für welchen Versicherungstarif entscheiden Sie sich?
Unser Fragenkatalog „Was ist beim Abschluss einer Versicherung für E-Autos in Ihrer Flotte wichtig?“ hilft Ihnen, eine Entscheidungsgrundlage für Ihren Versicherungstarif zu finden.
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