FAQ zur Rückgabe
Nach Ablauf der Leasingzeit wird das Fahrzeug von einem durch LeasePlan beauftragten Gutachter zu einem zuvor vereinbarten Termin begutachtet. Der Ort der Fahrzeugrückgabe kann wahlweise der Firmensitz oder das betreuende Autohaus sein. Der Leasingnehmer muss die Fahrzeugrückgabe über die Rückgabe-Seite initiieren.
siehe Rückgabe-Seite
Bei der Fahrzeugbewertung erstellt der von LeasePlan beauftragte Gutachter ein detailliertes Protokoll über den Fahrzeugzustand und die Übergabebedingungen. Der Leasingnehmer bestätigt durch Unterschrift seine Anwesenheit.
Die finale Rechnungstellung erfolgt in der Vertragsabrechnung, darin sind enthalten:
- Ergebnis der Fahrzeugbewertung (Minderwertsumme)
- Rückholkosten
- Abmeldekosten, sofern LeasePlan die Abmeldung durchführt
- Entklebungskosten, sofern das Fahrzeug beklebt zurückgegeben wird
- Mehr-/Minderkilometer-Abrechnung
Das Fahrzeug ist im ursprünglichen Auslieferungszustand zurück zu geben, d.h. Einbauten, Zubehör, nicht zum Vertragsumfang gehörende Reifen usw. werden nicht verrechnet und sollten daher vor Rückgabe entfernt werden.
Aufkleber und Kleberückstände müssen vor der Rückgabe vollständig von Karosserie und Glas entfernt werden, da sie unabhängig von Größe und Zustand den Wiederverkaufswert eines Fahrzeugs mindern. Sollte die Entfernung durch LeasePlan erfolgen, wird der Aufwand in Rechnung gestellt.
Fehlende Teile werden an den Leasingnehmer berechnet.
- Fahrzeugversicherung wurde über LeasePlan abgeschlossen: Der Leasingnehmer wendet sich zur Reparatur an sein betreuendes Autohaus und nutzt hierfür das Formular „Reparaturauftrag im Schadenfall“.
- Fahrzeugversicherung wurde nicht über LeasePlan abgeschlossen: Zu beachten ist, dass vor der Reparatur eines Schadens, dessen Schadensumme 800,- € netto übersteigt, eine Zustimmung zur Reparatur bei LeasePlan eingeholt werden muss (Vorlage eines Kostenvoranschlages mit Lichtbildern, Gutachten, Angaben zur Versicherung).
Ja, aber nur vor der Fahrzeugbewertung.
Nein, die bei der Fahrzeugbewertung festgestellten Schäden dürfen nicht mehr vom Leasingnehmer instand gesetzt werden. Das Fahrzeug darf nach der Fahrzeugbewertung vom Leasingnehmer nicht mehr bewegt werden.
Eine detaillierte Beschreibung der akzeptablen Schäden bei Rückgabe ist in der Broschüre „Faire Fahrzeugbewertung“ zu finden.
Richtlinien "Faire Fahrzeugbewertung" für Pkw (pdf) Richtlinien "Faire Fahrzeugbewertung" für Transporter (pdf)
Siehe „Welche Kosten kommen am Leasingende auf den Leasingnehmer zu?“
Der Leasingnehmer muss in diesem Fall vier Wochen vor Initiierung des Rückgabeprozesses eine Anfrage über das betreuende Autohaus stellen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Kundenbetreuung (Tel. 0211 / 91324790). Wir versuchen mit Ihnen eine individuelle Lösung zu finden.
Wenn Sie ihre KFZ-Kennzeichen behalten möchten, melden Sie das Fahrzeug bitte vor Rückgabe rechtzeitig selbst ab. Die Fahrt zum Rückgabestandort kann dann mit Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) stattfinden. Diese erhalten Sie bei Bedarf beim Straßenverkehrsamt vor Ort.
Der Leasingnehmer kann sich die zu seinem Vertrag passenden AGB über sein betreuendes Autohaus aushändigen lassen.