Service und technische Reparatur
Damit Sie immer sicher auf der Straße unterwegs sind, braucht Ihr Fahrzeug in regelmäßigen Abständen ein Service. Als FahrerIn eines LeasePlan Fahrzeuges profitieren Sie dank Vehicle Care von einem breiten Netzwerk an Top-Partnerwerkstätten und müssen sich bei Service- und Reparaturarbeiten oder auch beim „Pickerl“ um nichts kümmern.
Schnell zum Werkstatttermin
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Einfach zu Service oder Reparatur
Vereinbaren Sie schnell und einfach einen Werkstatttermin über die My LeasePlan App, LeasePlan Maps oder das Driver Contact Center telefonisch unter +43 1 60102-200. JETZT NEU: Sie können Ihren Servicetermin ohne Hol- und Bringservice auch direkt online buchen! Hier gehts zur Schnellbuchung.
Unsere MitarbeiterInnen melden sich bei Ihnen, um die Details zu klären und einen Werkstatttermin zu fixieren.
Das Fahrzeug wird zum Termin abgeholt und ein Ersatzfahrzeug bei Bedarf bereitgestellt.
Sie erhalten das fertig servicierte Fahrzeug zurück und das Ersatzfahrzeug, sofern Sie eines hatten, wird wieder abgeholt.
Tipps für Sie
Vergessen Sie nicht auf das "Pickerl"
Die §57a-Begutachtung, kurz auch „Pickerl“ genannt, muss in Österreich in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
Für PKW gilt die „3-2-1“-Regel. Das bedeutet, dass die erste Begutachtung nach 3 Jahren ab Erstzulassung erfolgt, die zweite Überprüfung nach 2 Jahren und danach jährlich. Der genaue Zeitpunkt für die Überprüfung richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung. In Österreich gilt jedoch ein Toleranzzeitraum von 6 Monaten, der 1 Monat vor dem Erstzulassungsmonat beginnt und 4 Monate danach endet.
LKW und PKW, wenn sie als Taxi, Rettung oder Krankentransport genutzt werden, müssen jährlich zur §57a-Begutachtung. Hier ist auch die Toleranzfrist anders geregelt: sie beträgt 4 Monate, beginnt 3 Monate vor dem Erstzulassungsmonat und endet mit Ende des Erstzulassungsmonats.
Die angegebenen Toleranzfristen gelten ausschließlich in Österreich. Andere Länder haben zum Teil deutlich kürzere oder gar keine Toleranzfristen. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug also häufig im Ausland unterwegs sind, empfehlen wir, das „Pickerl“ stets im Erstzulassungsmonat machen zu lassen, um mögliche Probleme mit Behörden zu vermeiden.
Achten Sie auf die vorgegebenen Serviceintervalle
Die Fahrzeughersteller geben vor, in welchen Intervallen Ihr Fahrzeug zum Service muss. In vielen modernen Fahrzeugen werden Sie auf anstehende Services durch den Bordcomputer erinnert. Sollte das bei Ihrem Fahrzeug nicht der Fall sein, so gibt das Serviceheft Aufschluss. Alternativ können Sie sich auch an das Driver Contact Center wenden unter +43 1 60102-200.