Bei Plug-Ins gibt‘s bald Änderungen
27. Juli 2021
Während die Verlängerung der Innovationsprämie bis Ende 2025 noch immer nicht in Kraft getreten ist, steht bereits fest, dass sich die staatliche Förderung sowie die Besteuerungsgrundlagen für Plug-In-Hybride ab dem 01.01.2022 ändern werden.
Ab diesem Zeitpunkt gilt die Reduzierung der Pauschalversteuerung für Privatnutzung um 50 Prozent sowie die finanzielle Förderung durch das BAFA nur noch für Plug-In-Hybride, die folgende Voraussetzungen erfüllen. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Zulassung.
- CO2-Ausstoß von maximal 50 g/km (unverändert) oder
- Elektrische Reichweite von mindestens 60 km (bis Zulassungsdatum 31.12.2021: 40 km)
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