Strafen für Raser teils verdoppelt
Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich nach monatelangem Tauziehen auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Der sieht in vielen Punkten massive Anhebungen der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Die Bußgelder für Raser wurden teils verdoppelt und zudem neue Tatbestände eingeführt.
Die Einigung wurde am 16. April bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) verkündet. Wann die Regelungen in Kraft treten, ist auch aufgrund technischer Fragen noch nicht ganz klar. Am 17. September soll sich der Bundesrat mit dem Thema befassen.
Nachfolgend einige beabsichtigte Änderungen der Buß- und Verwarngelder:
- Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wird auf bis zu 110 Euro angehoben.
- Die Sanktion für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben.
- Es wird ein neuer Tatbestand eingeführt: unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Dieser Tatbestand wird mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro geahndet.
- Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen erfolgt eine Erhöhung des Bußgeldes auf bis zu 100 Euro.
- Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.
- Das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet.
- Der Verstoß gegen die neu eingeführte Pflicht für Lkw, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, wird mit 70 Euro Bußgeld geahndet.
- Auto-Posing: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro wird auf bis zu 100 Euro angehoben.
- Geldbußen bei Halt- oder Parkverstößen auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von bis zu 35 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.
Für Pkw bis 3,5 t werden die Geldbußen in Euro bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wie folgt erhöht:
Innerorts:
Bis zu 10 km/h zu schnell: 30 Euro (bisher 15 Euro) 11 bis 15 km/h zu schnell: 50 Euro (bisher 30 Euro) 16 bis 20 km/h zu schnell: 70 Euro (bisher 35 Euro) 21 bis 25 km/h zu schnell: 115 Euro (bisher 80 Euro) 26 bis 30 km/h zu schnell: 180 Euro (bisher 100 Euro) 31 bis 40 km/h zu schnell: 260 Euro (bisher 160 Euro) 41 bis 50 km/h zu schnell: 400 Euro (bisher 200 Euro) 51 bis 60 km/h zu schnell: 560 Euro (bisher 280 Euro) 61 bis 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 480 Euro) Über 70 km/h zu schnell: 800 Euro (bisher 680 Euro)
Außerorts:
Bis zu 10 km/h zu schnell: 20 Euro (bisher 10 Euro) 11 bis 15 km/h zu schnell: 40 Euro (bisher 20 Euro) 16 bis 20 km/h zu schnell: 60 Euro (bisher 30 Euro) 21 bis 25 km/h zu schnell: 100 Euro (bisher 70 Euro) 26 bis 30 km/h zu schnell: 150 Euro (bisher 80 Euro) 31 bis 40 km/h zu schnell: 200 Euro (bisher 120 Euro) 41 bis 50 km/h zu schnell: 320 Euro (bisher 160 Euro) 51 bis 60 km/h zu schnell: 480 Euro (bisher 240 Euro) 61 bis 70 km/h zu schnell: 600 Euro (bisher 440 Euro) Über 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 600 Euro)
Weitere Infos und Geldbußen für überhöhte Geschwindigkeiten für andere Fahrzeuge.