Das gilt ab 2022

26. Januar 2022
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Wie jedes Jahr kommen auch in 2022 für Autofahrer wieder Änderungen. Was für Sie als Flottenbetreiber wichtig ist, haben wir zusammengefasst.

Weil die alten grauen oder roten Führerscheine nicht fälschungssicher und die Fotos oft veraltet sind, müssen sie schrittweise bis 2033 umgetauscht werden. Für Fahrer, die zwischen 1953 bis 1958 geboren sind, endete die Umtauschfrist bereits am 19. Januar 2022. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben noch ein Jahr Zeit.

Die geänderte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sieht vor, dass bald zwei Masken zum Verbandskasten gehören müssen. Aller Voraussicht nach tritt diese Verordnung in diesem Jahr in Kraft. Ein fehlender Verbandskasten kostet derzeit 5 Euro.

Die 2021 eingeführte CO2-Abgabe steigt 2022 von 25 auf 30 Euro je Tonne. Das zieht eine Abgabe von 8,4 Cent je Liter Benzin und 9,5 Cent je Liter Diesel nach sich und entspricht einer Erhöhung um etwa 1,5 Cent.

Ab dem 6. Juli 2022 müssen alle neuen Fahrzeugtypen in der Grundausstattung über zahlreiche neue Assistenzsysteme verfügen. Ohne diese Assistenzsysteme gibt es keine Typzulassung in der EU. Die Verordnung schreibt dann bessere Notbremsassistenten, Spurhalter, Müdigkeitswarner, eine Schnittstelle für eine Alkoholwegfahrsperre, einen Unfalldatenspeicher sowie eine automatische Tempobremse für Geschwindigkeitslimits vor. Ab dem 7. Juli 2024 sind diese Assistenzsysteme dann für alle Neufahrzeuge Pflicht.

Auch die neue Bundesregierung will den Umstieg auf saubere Mobilität weiter vorantreiben. Daher wird die aktuelle Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride um ein Jahr bis 31. Dezember 2022 verlängert. Sie erhalten also für Ihre rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-in-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert. Ab 2023 soll die weitere Förderung deutlich stärker auf den Klimaschutz ausgerichtet werden. Es sollen dann nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser soll über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden, wodurch Plug-in-Hybride voraussichtlich nur noch eingeschränkt gefördert werden. Die Arbeiten an diesem neuen Förderdesign wurden mit dem Start der neuen Bundesregierung aufgenommen.

Bei Fragen steht Ihnen Ihr LeasePlan Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Quellen: Firmenauto, TÜV Nord, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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