Anzahlung trotz langer Lieferfrist für geförderte Fahrzeuge

Unter Umständen gibt es für bestellte Elektroautos aufgrund der Lieferzeiten keine Förderung mehr. Die Anzahlung ist jedoch zu leisten.

Die Bundesregierung beabsichtigt, ab 2023 die weitere Förderung von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen deutlich stärker auf den Klimaschutz auszurichten. Es sollen dann nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser soll über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden, wodurch Plug-in-Hybride voraussichtlich nur noch eingeschränkt gefördert werden.

Die Lieferschwierigkeiten bei Halbleitern und neuerdings auch beim dringend zum Autobau benötigten Aluminium werden nach Expertenschätzungen noch weit in das Jahr 2022 hineinlaufen. Dies führt zu extrem langen Lieferzeiten für Neufahrzeuge.

Maßgeblich für die Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden ist das Datum der Erstzulassung der Fahrzeuge. Die momentan deutlich längeren Lieferzeiten können allerdings dazu führen, dass für Fahrzeuge, die in diesem Jahr bestellt werden, die Innovationsprämie nicht mehr gewährt werden wird.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf Folgendes hinweisen: Die vereinbarte Sondervorauszahlung ist auch dann zu leisten, wenn der Bundesanteil am Umweltbonus – unabhängig von den Gründen – nicht gewährt oder reduziert werden sollte. Die Anzahlung reduziert die Leasingrate und sollte demnach auch ohne die Förderung vollständig geleistet werden. Bitte weisen Sie auch den Leasingnehmer entsprechend darauf hin.

Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei LeasePlan SME gern zur Verfügung.

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