Tesla fährt auf der Straße

Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer

1 Min. LesezeitMarkttrends
Ab 01.10. kommt es zu Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer, die E-Autos noch attraktiver im Vergleich zu Verbrennern macht.
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Klimaschonende Fahrzeuge im Fuhrpark zahlen sich bereits in mehrfacher Hinsicht für Ihr Unternehmen aus. Ab 01.10. sparen Sie zusätzlich bei der motorbezogenen Versicherungssteuer. Bei der Berechnung der Steuer wird dann nämlich nicht nur die Leistung des Verbrennungsmotors (kW) herangezogen, sondern auch die CO2-Emissionen des Fahrzeugs.

Von dieser Änderung ausgenommen sind

Das ändert sich für Sie

Mit der neuen Berechnungsformel soll ein zusätzlicher Anreiz für die Anschaffung emissionsarmer Fahrzeuge geschaffen werden. Insofern sind es vor allem Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß, wie SUVs oder Vans, bei denen sich die neue Berechnung nachteilig auf die laufenden Kosten auswirkt. Was das konkret bedeutet, zeigen wir Ihnen anhand nachfolgender Beispiele.

MVS-neuBP

Vergleicht man die beiden BMW-SUVs (X5), so wird der Unterschied durch die neue Berechnungsmethode klar ersichtlich. Steigt die motorbezogene Versicherungssteuer beim Benziner um fast 650 EUR im Jahr, so wird diese beim Hybrid-Modell derselben Serie trotz gleicher Leistung günstiger als bisher. Auch im direkten Vergleich zwischen Audi A6 und Opel Insignia wird deutlich, dass nicht die Leistung, sondern der CO2-Wert künftig maßgeblich die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer beeinflusst.

Um die Besteuerung und damit die laufenden Kosten also so gering wie möglich zu halten empfiehlt es sich, künftig bei neuen Fahrzeugen auf niedrige CO2-Emissionen (z.B. E-Fahrzeuge, Hybride oder kleinere, effiziente PKW) zu achten.

Wir unterstützen Sie

Sollten Sie Fragen zu den Änderungen haben, so hilft Ihnen Ihr/e persönliche/r KundenbetreuerIn jederzeit gern weiter.

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Veröffentlicht am 29. September 2020

29. September 2020
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