Was in Deutschland schon länger unter dem Begriff „THG-Quote“ bekannt ist, gibt es nun auch in Österreich. HalterInnen eines E-Fahrzeuges haben seit Anfang des Jahres die Möglichkeit, die beim Laden erzielten CO2-Einsparungen zu barem Geld zu machen.
So einfach funktioniert es
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Was steckt dahinter?
Anbieter fossiler Kraftstoffe (z.B. Mineralölgesellschaften) sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen, welche bei der Verbrennung von Kraftstoffen entstehen, jährlich zu reduzieren. Das Einsparungsziel liegt in diesem Jahr bei 6% und steigt bis 2030 schrittweise auf 13%. Mit der Novelle der Kraftstoffverordnung (KVO) können HalterInnen von E-Fahrzeugen seit 01.01.2023 die CO2-Einsparungen, die beim Laden an nicht-öffentlichen Ladepunkten entstehen (eQuote), zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Der dabei erzielte Verkaufserlös ist die ePrämie.
Um den Handel mit eQuoten so einfach wie möglich zu machen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, den eQuotenhandel über Dienstleister - wie z.B. OnlineFuels abwickeln zu lassen. Mehr zur ePrämie haben wir in unserem Blogbeitrag für Sie zusammengefasst.
Häufig gestellte Fragen zur ePrämie
Haben Sie noch Fragen?
* Hierbei handelt es sich um einen Richtwert. Es gilt die ausgewiesene Prämie auf der Website von OnlineFuels zum Zeitpunkt der Registrierung. Bei unterjähriger Zulassung/Abmeldung des E-Fahrzeugs wird eine aliquote ePrämie ausbezahlt. LeasePlan agiert lediglich als Tippgeber (Vermittler) gegenüber OnlineFuels und übernimmt keine Haftung für die von OnlineFuels zur Verfügung gestellten Services und Dienstleistungen (Verfügbarkeit, Qualität etc.).