ePrämie

Geld verdienen mit dem E-Auto

Was in Deutschland schon länger unter dem Begriff „THG-Quote“ bekannt ist, gibt es nun auch in Österreich. HalterInnen eines E-Fahrzeuges haben seit Anfang des Jahres die Möglichkeit, die beim Laden erzielten CO2-Einsparungen zu barem Geld zu machen.

So einfach funktioniert es

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Was steckt dahinter?

Anbieter fossiler Kraftstoffe (z.B. Mineralölgesellschaften) sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen, welche bei der Verbrennung von Kraftstoffen entstehen, jährlich zu reduzieren. Das Einsparungsziel liegt in diesem Jahr bei 6% und steigt bis 2030 schrittweise auf 13%. Mit der Novelle der Kraftstoffverordnung (KVO) können HalterInnen von E-Fahrzeugen seit 01.01.2023 die CO2-Einsparungen, die beim Laden an nicht-öffentlichen Ladepunkten entstehen (eQuote), zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Der dabei erzielte Verkaufserlös ist die ePrämie.

Um den Handel mit eQuoten so einfach wie möglich zu machen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, den eQuotenhandel über Dienstleister - wie z.B. OnlineFuels abwickeln zu lassen. Mehr zur ePrämie haben wir in unserem Blogbeitrag für Sie zusammengefasst.

Häufig gestellte Fragen zur ePrämie

Wie hoch ist die ePrämie? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst ist die Lademenge relevant (tatsächliche Lademenge vs. pauschale Menge von 1.500 kWh). Zum anderen spielt der Verkaufserlös eine wichtige Rolle. Dieser hängt von Angebot und Nachfrage ab. Da die gesetzliche Grundlage für den Verkauf von eQuoten durch Privatpersonen erst seit diesem Jahr in Kraft ist, gibt es noch keine Erfahrungswerte, welche Beträge tatsächlich erzielt werden können. OnlineFuels garantiert Ihnen aber jedenfalls die zum Registrierungszeitpunkt auf der [Website](targetSelf:) ausgewiesene Prämie.Wie finde ich heraus, wieviel CO2 ich eingespart habe? Wenn Sie einen nicht-öffentlichen Ladepunkt (z.B. eine Wallbox) zu Hause oder im Unternehmen betreiben, sind Sie angehalten, die geladene Energie pro Kalenderjahr zu erfassen. Ist eine genaue Erfassung nicht möglich, geht der Gesetzgeber von einer pauschalen jährlichen Lademenge von 1.500 kWh pro E-Fahrzeug aus, unabhängig von der Fahrzeugklasse. Bei unterjähriger Fahrzeugzulassung oder -abmeldung wird die Lademenge aliquot reduziert. Sie erhalten zum Jahresende eine E-Mail von OnlineFuels mit Anweisungen, wie Sie die tatsächliche Lademenge übermitteln können.Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die ePrämie zu erhalten? Sie müssen ZulassungsbesitzerIn eines in Österreich zugelassenen, zweispurigen Elektrofahrzeugs sein (d.h. der/die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragene HalterIn; Felder C.1.1 und C1.2).Können auch Plug-in-Hybride (PHEV) für den Quotenhandel angemeldet werden? Nein, es können ausschließlich rein batterieelektrische, mehrspurige Fahrzeuge (BEV) angemeldet werden (in der Zulassungsbescheinigung muss im Feld P.3 „Elektro“ eingetragen sein).Wann wird die ePrämie ausbezahlt? Die Überprüfung der tatsächlichen CO~2~-Einsparung durch das Umweltbundesamt startet im März des Folgejahres. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der Prämie. Dies wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres der Fall sein.Habe ich Anspruch auf die ePrämie, wenn mein E-Fahrzeug während des Jahres zugelassen wurde? Ja, allerdings wird in diesem Fall die ePrämie für das laufende Jahr entsprechend anteilig ausbezahlt. Dies gilt auch, wenn Sie Ihr E-Fahrzeug unterjährig abmelden.Bis wann kann ich mein E-Fahrzeug für den eQuotenhandel anmelden? Die Anmeldung ist bis zum 31.12. des laufenden Quotenjahres möglich.Muss ich die eQuote jedes Jahr neu beantragen? Ja, der Gesetzgeber sieht vor, dass die eQuote jedes Jahr neu beantragt werden muss.Sind nur Neuwagen für den eQuotenhandel berechtigt oder auch Gebrauchtwagen? Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Einzige Voraussetzung ist, dass es ein rein batterieelektrisches Fahrzeug (BEV) ist.Muss ich die erhaltene ePrämie versteuern? Dazu gibt es in Österreich noch keine Rechtsprechung. Wir empfehlen daher, die individuelle Sachlage mit einem/einer SteuerberaterIn abzuklären.
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* Hierbei handelt es sich um einen Richtwert. Es gilt die ausgewiesene Prämie auf der Website von OnlineFuels zum Zeitpunkt der Registrierung. Bei unterjähriger Zulassung/Abmeldung des E-Fahrzeugs wird eine aliquote ePrämie ausbezahlt. LeasePlan agiert lediglich als Tippgeber (Vermittler) gegenüber OnlineFuels und übernimmt keine Haftung für die von OnlineFuels zur Verfügung gestellten Services und Dienstleistungen (Verfügbarkeit, Qualität etc.).