
Neue Förderungsrichtlinie E-Mobilität für 2022
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Die neue Förderungsrichtlinie für 2022 wurde nun offiziell veröffentlicht. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Die neue Förderungsrichtlinie für 2022 wurde nun offiziell veröffentlicht. Wir geben Ihnen einen Überblick.
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Die neue Förderungsaktion E-Mobilität für Betriebe 2022 wurde nun veröffentlicht. Was dies genau für Betriebe bedeutet, was gefördert wird und in welcher Höhe zeigen wir im Folgenden.
Was wird gefördert
- Fahrzeuge mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid- Antrieb sowie Range Extender zur
- Personenbeförderung (Klasse M1) bzw.
- Fahrzeuge zur Güterbeförderung (Klasse N1 mit ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).
- Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen.
- Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf EUR 60.000,- nicht überschreiten.
- Geförderte Fahrzeuge müssen 4 Jahre in Betrieb gehalten werden.
- Voraussetzung: ausschließliche Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern
Wie erfolgt die Förderungseinreichung
Die Einreichung für die Förderungsaktion Elektro-PKW für Betriebe verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung).
- Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss das Projekt registriert werden (Schritt 1)
Die Registrierung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2023, möglich
- Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel des Bundes für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhält der/die AntragsstellerIn einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform (Schritt 2).
Veröffentlicht am 23. März 2022
23. März 2022
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