Sicher ans Ziel

Regelmäßige Wartung ist kein Freibrief, dass mit dem Fahrzeug alles in Ordnung ist. Was ist vor Antritt einer Fahrt Ihre Verantwortung?

10. Februar 2021
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Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, hat nach dem Willen des Gesetzgebers verständlicherweise eine erhöhte Verantwortung gegenüber anderen Menschen und Gütern. Dass ein Auto generell gefährlich ist, ergibt sich schon aus der Wertung der Legislative, wonach eine Haftung bei einem Verkehrsunfall nur dann ausgeschlossen ist, wenn das Ereignis für den Fahrzeugführer unabwendbar war. Diese sog. Betriebsgefahr verifiziert die Gefährlichkeit eines Kraftfahrzeuges. Darüber hinaus ist aber auch der Fahrer Adressat besonderer Pflichten. Denn er ist dafür verantwortlich, dass sich die generelle Gefahr von Kraftfahrzeugen nicht noch durch zusätzliche Umstände erhöht.

Der Fahrzeugführer, wie der Fahrer im juristischen Jargon genannt wird, muss sich vor Antritt der Fahrt im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren von der Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges überzeugen. Das Maß der aufzuwendenden Sorgfalt hängt dabei maßgebend vom Typ und Zustand des Fahrzeuges und der Bedeutung der jeweiligen Funktionen für die Verkehrssicherheit ab. Dies betrifft auch, dass das erforderliche Zubehör wie Warnwesten, Warndreieck etc. „an Bord“ ist. Auch wenn das Fahrzeug regelmäßig gewartet wird, ist dies kein Freibrief für den Fahrer darauf zu vertrauen, dass die Technik uneingeschränkt funktioniert. Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit ist es wichtig, zu überprüfen, ob die Lichtanlage einschließlich der Blinker funktionieren. Dies lässt sich durch einen Rundgang um das Fahrzeug bei eingeschalteter Licht- und Blinkanlage leicht überprüfen.

Genauso wichtig und einfach ist der Zustand der Reifen zu prüfen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Profiltiefe wie aber auch die Einhaltung der Vorgaben des Herstellers zum Luftdruck. Gerade Reifen mit Notlaufeigenschaft, sogenannte RFT, verzeihen einen zu niedrigeren Luftdruck nicht. Sie bauen an den Rändern des Profils sehr schnell ab und können dann zu Reifenplatzern führen.

Bei Eis und Schnee ergeben sich an den Fahrer zusätzliche Anforderungen. Dies betrifft zum einen die freie Sicht bei vereisten Scheiben, wobei die Schaffung eines „Gucklochs“ keinesfalls ausreichend ist. Hat es geschneit oder ist Wasser zu Eis gefroren, muss insbesondere der Fahrer eines Lkw oder Kleintransporters überprüfen, ob sich auf dem Fahrzeugdach nicht Eis abgelagert hat, das während der Fahrt den nachfolgenden Verkehr gefährdet.

War bei Fahrtantritt alles in Ordnung, können sich gleichwohl während der Fahrt (gravierende) Mängel ergeben. Dabei hängt die erforderliche Reaktion von der Bedeutung der Fehlfunktion für den übrigen Verkehr ab. Fällt die Beleuchtung bei Dunkelheit aus, ist sofort anzuhalten und das Fahrzeug mittels Warndreiecks als Hindernis kenntlich zu machen. Bei kleineren Mängeln, die die Verkehrssicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt, kann die Fahrt bis zur nächsten Werkstatt ggf. mit reduzierter Geschwindigkeit fortgesetzt werden. Dies gilt z.B. bei einem Schaden an der Auspuffanlage, die zwar zu einer erhöhten Lärmbelästigung führt, regelmäßig aber das Fahrzeugverhalten im Übrigen nicht beeinträchtigt.

Selbstverständlich – schon im eigenen Interesse – sollte immer genügend Kraftstoff im Fahrzeug sein. Wer mangels Sprit liegenbleibt, kann sich einer erhöhten Haftung aussetzen, wenn er das Fahrzeug z.B. auf einer Bundesautobahn mittels Reservekanister betanken muss.

Derjenige ist somit ein guter Fahrer, der nicht nur sein Fahrzeug im fließenden Verkehr beherrscht, sondern vorausschauend die Technik und den Zustand des Autos im Fokus hat.

Autor: Dr. Christoph Hartleb Rechtsanwalt vereidigter Buchprüfer Dr. Hartleb Rechtsanwälte Schwalmstraße 291a 41238 Mönchengladbach info@dr-hartleb-rechtsanwaelte.de www.dr-hartleb-rechtsanwaelte.de

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