Grünes Licht aus Brüssel

3. November 2021
Elektro-Nutzfahrzeuge

Die vom Bundesverkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben kann nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission starten. Damit steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit.

Leasing ist explizit als förderfähig genannt. Bei der Nutzfahrzeug-Förderrichtlinie ist eine Zuwendung sowohl für die Anschaffung der Fahrzeuge als auch die Beschaffung der Tank- und Ladeinfrastruktur möglich. Ausgeschlossen ist dagegen die Förderung der Leasing-Raten. Für die Zuwendung wird zudem eine vierjährige Zweckbindung vorausgesetzt, in der das Fahrzeug oder die Infrastruktur in Deutschland auf den Zuwendungsempfänger zugelassen ist.

Bis zum Jahr 2024 stellt das BMVI insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit.

Interessierte LeasePlan Kunden können eine entsprechende Beantragung in Abstimmung mit dem liefernden Nutzfahrzeug-Händler vornehmen. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei LeasePlan zur Verfügung.

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