Alles im Blick

3. November 2021
alles im Blick

Wer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher bewegen möchte, sollte körperlich hierfür insgesamt in der Lage sein. Besonders wichtig ist hierbei natürlich auch das Sehvermögen. Wer den Führerschein erlangen möchte, muss nach der entsprechenden Verordnung einen Sehtest vorlegen. Leider lässt das Sehvermögen mit zunehmendem Alter schleichend nach. Gerade wenn man von der Sonne oder entgegenkommenden Fahrzeugen geblendet wird, ist das alternde Auge nicht mehr in der Lage, hierauf schnell zu reagieren. Es ist deshalb dringend geraten, sein Augenlicht periodisch durch einen Facharzt überprüfen zu lassen und ggf. eine das Augenlicht korrigierende Brille oder andere Sehhilfe zu tragen. Wer als Arbeitgeber oder Fuhrparkmanager in Erfahrung bringt, dass ein Dienstwagennutzer körperlich nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, hat die erforderlichen Maßnahmen bis hin zum Entzug des Dienstwagens zu ergreifen.

Selbstverständlich ist, dass sich der Blick ausschließlich auf das Verkehrsgeschehen zu konzentrieren hat. Dies ist bei der vielfach zu beobachtenden Handynutzung während der Fahrt natürlich nicht gegeben. Wer mit 50 km/h durch die Stadt fährt, legt pro Sekunde fast 14 Meter zurück. Da kann schon viel passieren. Durch das Auge erfasst werden sollte aber nicht nur das unmittelbar vor dem Fahrzeug stattfindende Verkehrsgeschehen, sondern eine vorausschauende Fahrweise ist dringend geboten. Dies bezieht sich nicht nur auf mögliche Gefahrenstellen auf der Fahrbahn, sondern auch das Randgeschehen, wie z.B. spielende Kinder auf dem Bürgersteig. Dieses Umfeld ist in die Fahrweise zu integrieren. Nur bei einer konzentrierten Beobachtung des Verkehrsgeschehens können Unfälle weitestgehend vermieden werden. Im Übrigen gilt, dass – wer geblendet wird – die Geschwindigkeit deutlich reduzieren muss. Kommt es ansonsten zu einem Unfall, kann sich der geblendete Fahrer nicht auf die ihn beeinträchtigenden Lichtverhältnisse berufen, sodass ihn eine Mithaftung an dem Verkehrsunfall trifft.

Eine besondere Gefahrensituation stellt das Abbiegen dar. Hier gilt die doppelte Rückschaupflicht. Der Fahrer darf sich nicht nur auf seine am Auto angebrachten Spiegel verlassen, sondern muss aktiv den Kopf nach hinten wenden, um andere Verkehrsteilnehmer, die sich im toten Winkel befinden können, zu erfassen. Vielfach sind heute Fahrzeuge mit Assistenzsystemen ausgestattet, die den toten Winkel erfassen und durch Leuchtdioden andere Verkehrsteilnehmer „sichtbar“ machen sollen. Allerdings entlasten solche Systeme den Fahrer nicht davon, bewusst den Kopf nach hinten zu drehen, um den toten Winkel zu überprüfen. Denn wenn sich ein Fahrzeug mit höherer Geschwindigkeit nähert, ist die Anzeige des Assistenten zu spät, um eine Kollision beim Abbiegen oder Fahrstreifenwechsel zu vermeiden. Assistenzsystem sind nicht mehr nutzbar, wenn man das Fahrzeug verlassen möchte. Wer als Fahrer das Fahrzeug verlassen möchte, sollte die Tür mit der rechten Hand öffnen. Hierdurch dreht sich der Körper „automatisch“ nach links, wodurch sich auch der Blick auf den rückwärtigen Verkehr richtet.

Nur der im wahrsten Sinne des Wortes umsichtige Fahrer ist ein verlässlicher Verkehrsteilnehmer.

Autor: Dr. Christoph Hartleb Rechtsanwalt vereidigter Buchprüfer Dr. Hartleb Rechtsanwälte Rheinbahnstr. 28-34 41063 Mönchengladbach info@dr-hartleb-rechtsanwaelte.dewww.dr-hartleb-rechtsanwaelte.de

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