Die Grüne ist jetzt weiß

18. März 2021
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Seit 1965 dient die Grüne Versicherungskarte in vielen Ländern als Nachweis der Kfz-Versicherung. Lange war sie nur auf grünem Papier gedruckt gültig – daher ihr Name. Ab dem 1. Januar gibt es sie nur noch in Weiß. Der Name „Grüne Versicherungskarte“ jedoch bleibt.

Die Grüne Versicherungskarte wird seit diesem Jahr nur noch auf weißem Hintergrund ausgestellt. Die neue Farbe hat Vorteile für Versicherer und Autofahrer: Die Versicherer können die neue Karte in digitaler Form einfach als PDF verschicken, der Kunde kann sie dann selbst ausdrucken. Bislang kamen die Grünen Karten entweder per Post oder mussten in den Büros der Versicherer abgeholt werden. Autofahrer sind allerdings weiterhin verpflichtet, die Grüne Karte in Papierform dabei zu haben – das reine Vorzeigen des PDF auf dem Smartphone wird nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert. Daher unser Service für Sie: Wir versenden die Versicherungskarten weiterhin an unsere Kunden oder Fahrer per Post und ersparen Ihnen damit das Ausdrucken.

Gültigkeit der grünen „Grünen Versicherungskarte“ Bestehende Karten auf grünem Papier können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter genutzt werden.

In welchen Ländern benötigen Sie die Grüne Versicherungskarte? In vielen Ländern sieht die Polizei nach einem Unfall gern die Grüne Karte, weil dort alle wichtigen Informationen zu finden sind und der Versicherungsschutz des Fahrzeugs eindeutig nachgewiesen ist. In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (das sind die EU-Länder und Island, Norwegen, Liechtenstein und Kroatien) sowie in Andorra, Monaco, San Marino, Serbien und in der Schweiz ist die Grüne Versicherungskarte aber bei der Einreise nicht mehr Pflicht: Hier gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen. Das heißt, schon das gültige amtliche Kennzeichen gilt als Nachweis des Versicherungsschutzes.

Es gibt aber weiterhin Staaten, in die man nur mit einer gültigen Grünen Karte einreisen darf. Dazu zählen folgende Länder: Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Tunesien, Türkei, Ukraine, Weißrussland.

Für Fragen dazu steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei LeasePlan zur Verfügung.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

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