Newsletter

Jetzt anmelden und auf dem Laufenden bleiben!

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter "LeasePlan News" an und erhalten Sie aktuelle Informationen zum Thema Autoleasing und Fuhrparkmanagement bequem per E-Mail.

Ich möchte den LeasePlan Newsletter mit aktuellen Informationen zum Thema Autoleasing und Fuhrparkmanagement per E-Mail erhalten. Nach Ihrer Anmeldung senden wir eine Nachricht an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte bestätigen Sie diese, damit Sie in unseren Verteiler aufgenommen werden.

LeasePlan versichert, dass Ihre Daten nur für den Versand und die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet werden. Mit Bestätigung des Buttons „Senden“ übermitteln Sie die angegebenen Daten zu diesem Zweck an LeasePlan. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

LeasePlan News Februar 2024

Kennen Sie bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten die Rechte rund ums Schmerzensgeld? Davon handelt unsere Rechtskolumne. Außerdem geht die „Flotte!“ in die nächste Runde – und wir sind dabei.

Recht: Das tut doch weh

Wie hoch ist der Schmerzensgeldanspruch?

Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde, hat gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer einen Anspruch auf Schmerzensgeld, sofern die Verletzung nicht völlig unerheblich war. Gesetzlich normiert ist der Schmerzensgeldanspruch in § 253 BGB. Dort ist allerdings nur normiert, dass im Falle der Verletzung – nicht nur bei einem Verkehrsunfall – „eine billige Entschädigung in Geld“ zu zahlen ist. Aber was ist eine billige, im Sinne einer gerechten Entschädigung? Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab. Dies sind insbesondere das Ausmaß der Verletzungen, Umfang und Dauer der Behandlung (stationär oder ambulant), Einschränkungen im Alltag und Beruf, Dauer der Arbeitsunfähigkeit, vorsätzliche, durch den Unfallgegner oder seiner Haftpflichtversicherung verzögerte Schadensregulierung. Dabei muss grundsätzlich, bevor diese Faktoren zum Tragen kommen, der Verletzte nachweisen, dass der Unfall (mit-)ursächlich durch den Unfallgegner verursacht wurde. Dies kann z.B. durch Einsichtnahme in die Unfallermittlungsakte der Polizei erfolgen, was jedoch nur über einen Rechtsanwalt möglich ist. Aus den Unfallakten ergeben sich auch die Namen und Adressen von etwaigen Zeugen, die der Verletzte anlässlich des Verkehrsunfalls nicht aufnehmen konnte.

Aber wie hoch ist der Schmerzensgeldanspruch? Da das Gesetz hierzu keine eindeutige Aussage trifft, gibt es umfangreiche Urteilssammlungen, bei denen beschrieben ist, welcher Betrag für welche Verletzungen gerichtlich ausgeurteilt wurden, unter anderem die Tabelle Hacks, Schmerzensgeldbeträge. Anhand von dort aufgeführten vergleichbaren Verletzungen kann ein Schmerzensgeldbetrag ermittelt werden. Hilfreich zur Darlegung des Genesungsprozesses und der während des Genesungsprozesses vorhandenen Beeinträchtigung ist es hilfreich, ein Schmerzenstagebuch zu führen, in dem man die Besuche bei den Ärzten und Physiotherapeuten dezidiert auflistet. Selbstredend sind auch die Kosten von Physiotherapeuten und ähnlichen Instituten zu tragen, die seitens der Krankenkasse des Verletzten nicht übernommen werden.

Trifft den Verletzten ein Mitverschulden an dem Verkehrsunfall ist der Schmerzensgeldanspruch nicht einfach um die nach dem Mitverschulden ermittelte Haftungsquote für den materiellen Schaden, also den Schaden am Fahrzeug, zu kürzen. Dies hat der Bundesgerichtshof schon Ende 1969 entschieden. Danach steht nämlich nicht der Grad des Verschuldens im Vordergrund, sondern der Grad der Mitverursachung des Verkehrsunfalls.

Ist mit Folgeschäden zu rechnen oder z.B. mit später erforderlichen operativen Eingriffen sollte sich der Verletzte keinesfalls mit einer Kapitalabfindung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verständigen. Natürlich versuchen Haftpflichtversicherer durch eine Einmalzahlung den Vorgang „vom Tisch zu bekommen“ und kein Risiko für zukünftige Schmerzensgeldansprüche zu haben. Demgemäß muss mit der Haftpflichtversicherung vereinbart werden, dass diese auch für zukünftige Verschlechterungen des Gesundheitszustandes oder für ärztliche Eingriffe aufgrund des Verkehrsunfalls mit weiteren Schmerzensgeldzahlungen einzutreten hat. Sind die Verletzungen so schwerwiegend, kann neben einer Kapitalzahlung auch eine Rente eingefordert werden. Dies gilt z.B., wenn sich die Entwicklung eines Dauerschadens nicht übersehen lässt.

Es ist für den Verletzten empfehlenswert, juristischen Beistand hinzuzuziehen. Die Kosten eines Anwalts sind vom Unfallgegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu tragen.

Für Arbeitgeber ist § 6 des Entgeltfortzahlungsgesetzes von Bedeutung. Ist nämlich der verletzte Mitarbeiter arbeitsunfähig erkrankt und hat der Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz den Lohn während der Arbeitsunfähigkeit zu entrichten, hat der Arbeitgeber gegen den Unfallverursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf Erstattung der gezahlten Vergütung inkl. der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Traf den Mitarbeiter ein Mitverschulden an dem Verkehrsunfall, kann dies seitens der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch gegenüber dem Arbeitgeber eingewandt werden.

Autor: Dr. Christoph Hartleb Rechtsanwalt vereidigter Buchprüfer Dr. Hartleb Rechtsanwälte Rheinbahnstr. 28-34 41063 Mönchengladbach www.dr-hartleb-rechtsanwaelte.de

info@dr-hartleb-rechtsanwaelte.de

Flotte

Termin: Dreifaches Know-how

Besuchen Sie uns auf der Flotte!

Es ist wieder so weit: Am 20. und 21. März 2024 findet in Düsseldorf „Flotte! Der Branchentreff“ statt. Dort präsentieren wir uns mit ALD Automotive und CPM auf einem gemeinsamen Stand.

Getreu dem Motto des Veranstalters „Nichts ersetzt den persönlichen Kontakt, Netzwerken geht nur persönlich“ freuen wir uns auf Sie auf unserem Messestand. Besuchen Sie uns:

Halle 6, Stand C50-D55

Bei Fragen oder für eine Terminvereinbarung vorab steht Ihnen Ihr LeasePlan Ansprechpartner wie immer gern zur Verfügung.

Pflichtausstattung

Nutzfahrzeuge: Es gelten neue Pflichtausstattungen

Ab Juli 2024 für Pkw, Transporter, Lkw und Busse

Für alle Neufahrzeuge der Kategorien Pkw, Transporter, Lkw und Busse gelten ab Juli 2024 neue gesetzliche Pflichtausstattungen:

Zusätzlich gilt für alle neu zugelassenen Transporter mit einer Nutzfahrzeugzulassung und einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (KBA Klassifikation N2) als Pflichtausstattung:

Eine Nachrüstpflicht für vor Juli 2024 zugelassene Fahrzeuge besteht nicht.

Contact_L
Praxistipps für Ihren Fuhrpark
News sind wichtig, aber Sie suchen zusätzlich exklusives Wissen zu Ihren täglichen Fuhrparkmanagement-Aufgaben?

Dann fragen Sie keine Suchmaschine, sondern unsere Wissensplattform und abonnieren Sie „Fuhrpark Knowhow“.
Top10

User Chooser: Die Top-10-Dienstwagen

Welche Autos kommen am besten an?

Der Ford Focus Turnier war 2023 in unserer Kundenflotte das beliebteste User-Chooser-Fahrzeug. Gleichzeitig hat der Kombi den Vorjahressieger VW Passat Variant auf den 3. Platz verwiesen. Zwei E-Autos haben es auch in die Top 10 geschafft: der Skoda Enyaq iV und der BMW i4.

Hinter dem Spitzenreiter folgt auf Rang 2 der Octavia Combi von Skoda. Auf den Rängen 7 bis 9 entscheidet erst die zweite Stelle hinter dem Komma über die Rangfolge. Hier liefern sich zwei Verbrenner (Golf Variant und C-Klasse) und ein reiner Stromer ein enges Kopf-an-Kopf-Rennen. Generell haben die Kombis wieder die Nase vorn.

Ist Ihr Lieblings-Dienstwagen dabei? Hier kommen die Platzierungen auf einen Blick:

  • 1.
  • 2.
  • 3.
  • 4.
  • 5.
  • 6.
  • 7.
  • 8.
  • 9.
  • 10.

E-Mobilität: Aktueller Mobility Guide

Kompass für Elektrifizierung

Sie kannten den „EV Readiness Index“ von LeasePlan? Dann präsentieren wir Ihnen jetzt den Nachfolger Mobility Guide unter unserer neuen globalen Marke Ayvens. Der neue Leitfaden beleuchtet die Elektromobilitäts-Landschaft in der sich ständig weiterentwickelnden Welt von E-Autos, Nachhaltigkeit und internationalem Fuhrparkmanagement.

Das Absatzwachstum von Elektrofahrzeugen hat sich im Vergleich zu den Vorjahren beschleunigt. Jedoch sehen sich Hersteller und Nutzer auch weiterhin mit Herausforderungen und Unsicherheiten konfrontiert. Es stellt sich nicht mehr die Frage, ob, sondern wie schnell die Elektrifizierung stattfinden wird.

Der Mobility Guide betrachtet die Faktoren Modellauswahl, Ladeinfrastruktur, steuerliche Vorteile, Gesamtbetriebskosten und viele mehr. Er dient in erster Linie als Kompass für die Elektrifizierung von Flotten.

Die Ergebnisse für Deutschland:

Mobility Guide herunterladen

Sie wollen Ihre Flotte elektrifizieren? Für Fragen steht Ihnen Ihr LeasePlan Ansprechpartner zur Verfügung.

Sie möchten aktuelle Informationen zum Thema Autoleasing und Fuhrparkmanagement bequem per E-Mail erhalten?