Ihr E-Fahrzeug verdient Geld für Sie

3 Min. LesezeitFuhrparkmanagement
Seit 01.01.2023 bringt die ePrämie HalterInnen von E-Fahrzeugen in Österreich regelmäßig Geld.
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Was in Deutschland unter dem Begriff „THG-Quote“ bereits etabliert ist, kann seit 01.01.2023 auch in Österreich in Anspruch genommen werden: die ePrämie. HalterInnen eines E-Fahrzeuges haben die Möglichkeit, die CO2-Einsparung, die durch die Nutzung von Strom im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen entsteht, in bares Geld „umzuwandeln“ und so im Idealfall mehrere hundert Euro pro Jahr zu lukrieren.

Treibhausgasemissionen sollen deutlich reduziert werden

Mit der Novelle der Kraftstoffverordnung (KVO) im Jänner dieses Jahres sind Anbieter fossiler Kraftstoffe (z.B. Mineralölgesellschaften) in Österreich dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. Für das Jahr 2023 beträgt das Einsparungsziel 6% und erhöht sich schrittweise bis 2030 auf 13%. Ziel der Verordnung ist es, die CO2-Emissionen im Verkehrssektor deutlich zu senken, erneuerbare Energien zu fördern und umweltschädliche Antriebsarten langfristig durch saubere Alternativen zu ersetzen.

Die Anbieter fossiler Kraftstoffe haben mehrere Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen: Zum einen können Kraftstoffe „grüner“ gemacht werden, indem CO2-ärmere Kraftstoffe (z.B. Biokraftstoffe) beigemischt oder verkauft werden. Zum anderen besteht die Möglichkeit, CO2-Einsparungen, die durch Dritte erzielt wurden, anzukaufen und sich anrechnen zu lassen. Davon profitieren nun auch E-Auto-HalterInnen direkt.

eQuote und ePrämie, was ist das?

CO2-Einsparungen durch das Laden an öffentlichen und privaten Ladepunkten konnten schon bisher zertifiziert und gehandelt werden. Diese eQuote z.B. beim Laden zu Hause „gehörte“ aber dem Stromanbieter, mit dem der Liefervertrag besteht. Mit der Novellierung der KVO steht die eQuote nun dem/der ZulassungsbesitzerIn zu.

Die Zertifizierung der eQuoten – sie ist Voraussetzung für den Weiterverkauf – erfolgt durch das Umweltbundesamt, allerdings erst bei Anträgen ab 100.000 kWh pro Jahr. Damit dieser Schwellenwert erreicht werden kann, ermöglicht der Gesetzgeber die Abwicklung über Dienstleister wie z.B. OnlineFuels, die die eQuoten bündeln, zertifizieren lassen und dann an interessierte quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Als ZulassungsbesitzerIn können Sie ihre eQuote einmal jährlich an einen Dienstleister abtreten und erhalten im Gegenzug dafür den Verkaufserlös, die ePrämie.

So einfach kommen Sie zur ePrämie

Sie registrieren sich beim Anbieter Ihrer Wahl, laden ein Foto der Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung hoch und geben Ihre Daten an. Der/die im Zulassungsschein eingetragene HalterIn ist automatisch prämienberechtigt, auch wenn es sich um ein Unternehmen handelt. Am Jahresende haben Sie die Möglichkeit, die tatsächliche Lademenge zu melden. Ist eine genaue Erfassung der Lademenge nicht möglich, wird eine pauschale Strommenge angenommen. Diese beträgt 1.500 kWh pro Elektrofahrzeug und Jahr, unabhängig von der Fahrzeugklasse.

Wie hoch ist die ePrämie?

Es ist wichtig, zwischen der theoretisch maximalen und der tatsächlichen eQuote bzw. ePrämie zu unterscheiden. Viele Anbieter machen diesen Unterschied leider nicht und erwecken den Eindruck, dass eine deutlich höhere ePrämie erzielt werden kann, als am Quotenmarkt tatsächlich realisierbar ist. Die Höhe der ePrämie hängt von mehreren Faktoren ab, zunächst von der Lademenge:

Außerdem spielt der Verkaufserlös der eQuote eine wesentliche Rolle. Dieser hängt vor allem von Angebot und Nachfrage ab. Finden die Mineralölgesellschaften beispielweise andere Wege, ihre THG-Ziele zu erreichen, wirkt sich dies entsprechend auf den erzielbaren Erlös aus.

Und zu guter Letzt spielt auch der Zeitpunkt der Zulassung Ihres E-Fahrzeuges eine Rolle. Bei einer unterjährigen Zulassung oder Abmeldung wird die ePrämie entsprechend anteilig ausbezahlt.

Derzeit fehlen noch Erfahrungswerte, welche Beträge tatsächlich erzielt werden können. OnlineFuels garantiert Ihnen aber jedenfalls die zum Registrierungszeitpunkt auf der Website ausgewiesene Prämie.

Jetzt ePrämie sichern

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Veröffentlicht am 26. September 2023

26. September 2023
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