
Mit dem Dienstwagen in den Sommerurlaub
Damit Sie Ihren Urlaub mit dem Firmenauto so richtig genießen können, müssen Sie ein paar Dinge beachten. Wir klären auf.
Klären Sie ab, ob Sie mit dem Firmenauto in Urlaub fahren dürfen
Ob Sie mit Ihrem Dienstwagen in den Urlaub fahren dürfen und bis zu welchem Ausmaß private Fahrten ins Ausland erlaubt sind, ist in der Regel in der Car Policy oder einer entsprechenden Dienstwagenvereinbarung geregelt. Hier finden sich auch nähere Informationen zum Versicherungsschutz, zu etwaigen Kilometerbeschränkungen und zur Kostenübernahme, zum Beispiel bei Tankungen mit der Tankkarte. Bevor Sie sich mit dem Firmenauto auf den Weg zum Urlaubsziel machen, informieren Sie sich also unbedingt noch bei Ihrer Fuhrparkleitung.
Führen Sie eine Benützungsbewilligung und Vollmacht mit
Da Sie als LenkerIn Ihres Firmenfahrzeuges nicht auch BesitzerIn sind, empfiehlt es sich, eine Benützungsbewilligung und Vollmacht bei Fahrten innerhalb und außerhalb Österreichs mitzuführen, um mögliche Probleme oder Verzögerungen z.B. bei Grenz- und Polizeikontrollen zu vermeiden. Wenn es laut Car Policy auch Mitreisenden erlaubt ist, das Fahrzeug zu lenken, dann sollten Sie sicherstellen, dass für alle lenkberechtigten Personen eine Benützungsbewilligung und Vollmacht vorhanden ist.
Vergessen Sie nicht auf die internationale Versicherungskarte
Bei Reisen mit dem Auto innerhalb der EU empfehlen wir Ihnen, immer eine aktuelle internationale Versicherungskarte (früher auch als „Grüne Karte“ bekannt) in ausgedruckter Form mitzuführen. Dabei handelt es sich um einen international anerkannten Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß haftpflichtversichert ist. Die Versicherungskarte ist normalerweise drei Jahre ab Ausstellung gültig. Kontrollieren Sie also rechtzeitig vor Reiseantritt, ob Ihre Karte noch gültig ist und bestellen Sie im Bedarfsfall kostenlos eine neue direkt über Ihre Versicherung.