Anpassungen im Strassenverkehrsgesetz ab 2024

1 Min. LesezeitTipps & Tricks
Wir haben eine Ãœbersicht der wichtigsten Neuerungen zusammengestellt, die gestaffelt dieses Jahr im Schweizer Strassenverkehr in Kraft treten.
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  1. Automobilsteuer für Elektrofahrzeuge

    Die steuerliche Bevorteilung (auf den Importpreis) wird nicht mehr gewährt

  2. Zulassung von Fahrzeugen von Klein- und Direktimporteuren

    Überschreitet ein Fahrzeug bei der Erstzulassung eine bestimmte CO2-Zielvorgabe (LINK), wird durch das Bundesamt für Energie (BFE) eine Sanktion erhoben, die ebenfalls an das BFE zu entrichten gilt

  3. Einstufung Energieeffizienzkategorien

    Aufgrund der Aktualisierung der CO2-Emissionsvorschriften werden bestimmte Automodelle in eine andere Kategorie eingestuft

    Der Durchschnitt der CO2-Emissionen der erstmals immatrikulierten Personenwagen in der Schweiz -auf Basis von WLTP-Daten- beträgt neu 122 g/km (2023: 129 g/km bzw. 2022: 149 g/km)

  4. In unseren Nachbarländern (Auswahl)

Ab dem 01.03.2024

  1. Führerausweisentzug

    Während eines Entzugs des Führer- oder Lernfahrausweises kann neu/ nun keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die - wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen - hätte entzogen werden müssen

  2. Praktische Führerprüfung (betrifft Kategorie A sowie B)

    Die Prüfungsdauer während der Fahrt auf öffentlichen Strassen wird auf mindestens 45 Minuten erhöht

  3. Verkehrsmedizin

    Die Altersgrenze für erstmalige Führer- oder Lernfahrausweise liegt neu bei 75 Jahren.

    Personen, die bereits einen Führer- oder Lernfahrausweis besitzen, müssen für den Erwerb einer neuen Kategorie keinen Sehtest mehr absolvieren. Die Änderung gilt ebenfalls für eine berufsmässige Ausweiskategorie

Ab dem 01.04.2024

  1. Anpassung der Sicherheitsstandards bei Neuwagen

    Obligatorisch werden neue Systeme für die Fahrassistenz. Diese Systeme unterstützen den Fahrer bzgl. Notbremsung, Müdigkeit, Rückwärtsfahren, Abbiegen im Strassenverkehr oder Ablenkung). Ebenfalls muss in neuen Fahrzeugen ein Unfalldatenschreiber verbaut werden

  2. E-Bikes

    Neu in den Verkehr gesetzte E-Bikes müssen mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet werden

    Bereits in den Verkehr gesetzte E-Bikes müssen bis zum 01.04.2027 zwingend umgerüstet werden

Ab dem 01.11.2024

  1. „Blauer“ Führerschein

    Der blaue Führerschein ist nur noch bis zum 31.10.2024 gültig und sollte bis spätestens bis zu diesem Datum über das jeweilige Strassenverkehrsamt umgetauscht werden.

    Veröffentlicht am 5. Januar 2024
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    5. Januar 2024
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