FAHRER & ZUFRIEDENHEIT
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30. März 2023

Lesezeit: 2 Minuten Im Flottenmanagement dreht sich nicht nur alles um Autos, sondern auch um viele rechtliche Fragen. Die Videoaufzeichnungen und das kompakte Handout zu Teil 1 und 2 unserer vierteiligen Seminarreihe „Recht im Fuhrpark“ helfen Ihnen, sich im Dschungel der rechtlichen Regelungen zur Dienstwagenbereitstellung und -überlassung sicherer zu bewegen.

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Seminar 1: Car Policy und Dienstwagenüberlassungsvertrag als Grundlage der Firmenwagennutzung

Die Bereitstellung und die Überlassung von Dienstwagen an Ihre Mitarbeiter zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und zur privaten Nutzung bedürfen rechtsverbindlicher Regelungen. Denn Ihr Unternehmen möchte sichergehen, dass seine Fahrer nicht nur pfleglich mit ihrem Dienstwagen umgehen, sondern sich auch an weitere Regeln halten. So können Sie z. B. den Transport von Tieren ausschließen oder auch das Erfordernis von Genehmigungen für Privatfahrten ins Ausland festlegen.

Gleichzeitig möchten auch Ihre Fahrer verbindlich wissen, welche Dienstwagen ihnen gemäß Car Policy zustehen und ob es Einschränkungen bei der Auswahl, z. B. einen maximalen CO2-Ausstoß, gibt. Mit Unterschreiben eines individualisierbaren Dienstwagenüberlassungsvertrags stimmen Ihre Fahrer dem zu, was ihnen bei der Nutzung gestattet und was verboten ist.

Ihre erste „Recht im Fuhrpark“-Folge „Car Policy und Dienstwagenüberlassungsvertrag“ als Video

In dieser 55-minütigen Aufzeichnung erfahren Sie von unseren Rechtsexperten mehr zu folgenden Themen.

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Dann laden Sie sich jetzt das Handout zu Teil 1 und 2 unserer Seminarreihe „Recht im Fuhrpark“ herunter. Oder lesen Sie weitere Expertentipps mit Fokus auf dem Dienstwagenberechtigten in unserem „Recht im Fuhrpark – Teil 3 und 4“.

Seminar 2: Die Nutzung des Dienstwagens

In unserer zweiten Folge der Seminarreihe „Recht im Fuhrpark“ empfehlen Ihnen unsere Experten, die Nutzung von Dienstwagen klar und umfassend im Dienstwagenüberlassungsvertrag zu regeln, um alle kritischen Aspekte der Dienstwagennutzung abzusichern: Erfahren Sie, wie wichtig es ist, den Kreis der berechtigten Fahrer zu definieren, und was Sie bei der Überlassung des Dienstwagens an Dritte bedenken sollten. Oder was Sie Fahrern zur Pflege ihres Fahrzeugs abverlangen können. Wie müssen sich Mitarbeiter bei einer drohenden Pfändung ihres Dienstwagens verhalten? Und wann ist ein Arbeitgeber berechtigt, die Dienstwagenüberlassung zu beenden oder ruhen zu lassen?

Die zweite „Recht im Fuhrpark“-Folge „Die Nutzung des Dienstwagens“ als Video

In dieser 37-minütigen Aufzeichnung erfahren Sie von unseren Rechtsexperten mehr zu folgenden Themen.

Bitte beachten Sie, dass in diesem Online-Seminar leider technische Probleme auftraten.

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Dann laden Sie sich jetzt das Handout zu Teil 1 und 2 unserer Seminarreihe „Recht im Fuhrpark“ herunter, damit der Dienstwagen nicht zum Zankapfel wird.

Fazit: im Fuhrparkmanagement rechtssicher agieren!

Ihr Handout zur Online-Seminarreihe „Recht im Fuhrpark – Teil 1 und 2“

Folgende Inhalte warten auf Sie

Car Policy und Dienstwagenüberlassungsvertrag als Grundlage der Firmenwagennutzung: Car Policy und Dienstwagenüberlassungsvertrag, Exkurs: der Betriebsrat, der Dienstwagenüberlassungsvertrag, Checkliste für die Dokumentation der Kfz-Überlassung

Die Nutzung des Dienstwagens: Umfang der Nutzung, Wartungs- und Reparaturarbeiten, Nutzungsbeschränkungen, Fahrzeugkontrollen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Gehaltsumwandlung, Zusatzausstattung, Widerruf der Dienstwagenüberlassung, Freistellung nach Kündigung

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Seminarreihe „Recht im Fuhrpark – Teil 1 und 2“

Über die Referenten

Dr Hartleb

Dr. Christoph Hartleb ist seit 1983 Rechtsanwalt in Mönchengladbach, seit 1991 vereidigter Buchprüfer und Inhaber der Kanzlei Dr. Hartleb Rechtsanwälte. Die Kanzlei hat sich auf das Zivilrecht, insbesondere auch auf das Verkehrsunfallrecht spezialisiert und berät ihre Kunden in verschiedenen Bereichen. Herr Dr. Hartleb ist Mitglied des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Mönchengladbach und in weiteren Institutionen ehrenamtlich engagiert. Er ist darüber hinaus Referent bei Veranstaltungen verschiedener Institutionen und firmeninternen Schulungen und unterstützt bzw. berät LeasePlan seit weit mehr als 25 Jahren bei vielen Themen.

Caspar Lenze

Caspar Lenze ist seit 2012 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem in der Kanzlei Dr. Hartleb Rechtsanwälte tätig. Herr Lenze hat sich seit Beginn seiner Tätigkeit auf das Verkehrs- und Arbeitsrecht spezialisiert und ist sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich als Anwalt für die Mandanten tätig.

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