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25. Mai 2022

Lesezeit: 5 Minuten

Birgt die Elektrifizierung Ihres Fuhrparks ein höheres Risiko für Kaskoschäden? Und müssen Sie eine spezielle Flottenversicherung für E-Autos abschließen? Die Antwort lautet: Nein, eine Kfz-Versicherung schließen Sie für Ihre Flotte unabhängig vom Antrieb ab. Achten Sie hier aber auf den Deckungsumfang in den allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung der verschiedenen Anbieter – denn da gibt es Unterschiede.

Wie gut sind Sie über Flottenversicherungen für E-Autos informiert?

Wissen Sie, worauf Sie beim Versicherungsschutz für E-Fahrzeuge in Ihrer Flotte achten müssen? Und haben Sie auch die nötige Kenntnis, sich auf ein Gespräch mit Ihrem Flottenversicherer für E-Autos vorzubereiten? Falls nicht, dann geht es Ihnen wie mehr als der Hälfte der 283 Fuhrparkverantwortlichen, die sich laut Dataforce-Studie „Flottenversicherung 2022“ weniger gut über die Versicherung von E-Autos informiert fühlen.

Die gute Nachricht vorab: Sie benötigen für eine elektrische Fahrzeugflotte keine gesonderte Kfz-Versicherung – ein E-Auto ist ein Fahrzeug wie jedes andere, das Sie haftpflichtversichern müssen und für das sich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung empfehlen könnte. Der Versicherungsschutz richtet sich nach den aktuellen allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) des jeweiligen Versicherers. Dabei gibt es bei Elektroautos Besonderheiten, die sich auf den Umfang des Versicherungsschutzes auswirken.

Flottenversicherungen für E-Autos unterscheiden sich im Deckungsumfang

Die wesentlichen Unterschiede zwischen Elektroautos und Verbrennern liegen in Fahrzeugteilen und -zubehör, die E-Autos aufgrund ihres Elektroantriebs und Stromspeichers haben. Neben dem Akkumulator (Akku) können dies alle Arten von Ladehilfen wie Ladekarten, Ladekabel oder mobile Ladegeräte und private Wandladestationen sein.

Vergleichen Sie die aktuellen AKB und informieren Sie sich, wie umfangreich die verschiedenen Flottenversicherer für E-Autos welche Schäden an welchen Zusatzteilen abdecken. Sind beispielsweise gestohlene oder beschädigte Ladekarten versichert? Und gibt es Deckungsbeschränkungen, z. B. für Überspannungsschäden am Akku?

Welche Entschädigungshöhe erwarten Sie bei Überspannungsschäden an Ihren E-Autos von Ihrer Versicherung?

Wussten Sie, dass es bei Schäden aufgrund von Kurzschluss oder Tierbiss Unterschiede im Deckungsumfang geben kann? Bevor Sie das Gespräch mit Ihrem Anbieter für Flottenversicherungen von E-Autos suchen, überlegen Sie, wie umfassend der Versicherungsschutz für Ihre E-Flotte sein soll. Bereiten Sie sich mit unserem Fragenkatalog „Was ist beim Abschluss einer Versicherung für E-Autos in Ihrer Flotte wichtig?“ vor und nutzen Sie die Checkliste zum Anbietervergleich.

Fünf Fragen, die sich Fuhrparkleiter zur Flottenversicherung von E-Autos stellen

1. Gibt es Unterschiede bei einer Versicherung für Verbrenner zu einer Versicherung für alternativ angetriebene Fahrzeuge?

Im Wesentlichen richtet sich der Versicherungsschutz immer – unabhängig vom Antrieb – nach den aktuellen AKB, den allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, des jeweiligen Versicherers. Lesen Sie die AKB genau, um den passenden Tarif für Ihre Flotte auszuwählen. Denn der wesentliche Unterschied zwischen E-Fahrzeugen und normalen Verbrennern ist der, dass bei alternativen Antrieben andere Teile und anderes Zubehör erforderlich sind, wie beispielsweise Wandladestationen oder Ladekabel.

Viele Anbieter von Flottenversicherungen haben ihre AKB bereits an Elektromobilität angepasst und versichern die speziellen Fahrzeugteile von E-Autos – je nach Tarif auch ohne Zusatzbeiträge – mit. Es gibt aber keine allgemeinen Vorgaben für die Versicherer, wie sie den Deckungsumfang für E-Auto-Teile in ihren Tarifen gestalten.

2. Gibt es bei Elektroautos besondere Risiken wie Brände?

„Wie sicher sind Elektroautos bei Brand, Unfall oder Panne?“ Laut ADAC gibt es keine Hinweise darauf, dass Elektroautos mit oder ohne Unfalleinwirkung eher in Brand geraten als Autos mit Verbrennungsmotor. Auch die Schadenverläufe des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen keine häufigeren Fahrzeugbrände bei Elektroautos. Im Falle eines Brandes ist ein Fahrzeugakku jedoch kaum zu löschen und muss entsprechend gelagert werden. Es entstehen erhebliche zusätzliche Kosten für die Entsorgung des Akkus, die je nach Versicherungstarif abgedeckt werden.

Der ADAC weist zusätzlich darauf hin, dass bei einer Panne für alle Personen, die nicht für Arbeiten an Elektroautos ausgebildet sind, gilt: „Hände weg von den Hochvoltkomponenten und von allen orangefarbenen Leitungen!“

3. Gibt es Fälle, in denen die Kaskoversicherung für E-Autos nicht zahlt?

Wie bei allen Versicherungen ist die Ursache, also das Schadenereignis, entscheidend. Ein Brandschaden ist generell in der Kaskoversicherung abgedeckt. Sollte der Schaden am E-Auto infolge eines Produktfehlers entstanden sein, greift zusätzlich die Produkthaftpflicht des Herstellers. Ob es zu Einschränkungen im Versicherungsschutz kommt, beantworten Ihnen die AKB des jeweiligen Versicherers. So decken Flottenversicherer für E-Autos z. B. Schäden an privaten Wandladestationen häufig nur ab, wenn diese mit dem Gebäude verbunden sind.

4. Unterscheidet sich die Höhe der Schadenkosten bei E-Autos von denen bei Verbrennern?

Im Bereich der Haftpflichtschäden bei Elektrofahrzeugen finden sich kaum Unterschiede zu Verbrennerfahrzeugen. Im Bereich der Kaskoschäden wirken sich jedoch sowohl der erheblich höhere Anschaffungswert der Fahrzeuge als auch die Kosten der erforderlichen Ersatzteile inklusive kostenintensiver Akkus im Schadenfall aus.

Unter anderem sind für die Reparatur der E-Fahrzeuge zusätzliche technische Voraussetzungen und Sicherheitsmaßnahmen des Reparaturbetriebes sowie hierfür geschultes Personal notwendig. Dies führt dazu, dass Unfallreparaturen zum Teil nur zu hohen Kosten bei herstellergebundenen Werkstätten durchgeführt werden können. Dies hat Einfluss auf den durchschnittlichen Schadenaufwand je Risiko in einem Jahr und daher auf die Versicherungsprämie für diese Fahrzeuge.

5. Gibt es Auswirkungen auf die Stückprämie von Flottenversicherungen für E-Autos und Verbrenner?

Die im Flottenmanagement übliche, für alle Flottenfahrzeuge identische Stückprämie ermittelt Ihr Versicherer normalerweise für das durchschnittliche Gesamtrisiko Ihrer Flotte. Das basiert auf dem Durchschnittswert aller Fahrzeuge – mit herkömmlichem, hybridem oder rein elektrischem Antrieb. Weiterhin ist die Schadenquote bzw. Schadenhistorie Ihrer Flotte über einen längeren Zeitraum entscheidend.

Erstattet Ihre Versicherung den Neu- oder den Zeitwert des Akkus?

Und wie steht es um den kostspieligen Ersatz der Hochvoltverkabelung nach einem Marderbiss? Wertvolle Hinweise, um die Schadenregulierung bei E-Autos besser einschätzen zu können, erhalten Sie in unserem Fragenkatalog „Was ist beim Abschluss einer Versicherung für E-Autos in Ihrer Flotte wichtig?“. Nutzen Sie auch unsere Checkliste für Ihren Anbietervergleich bei der Wahl Ihrer Flottenversicherung für E-Autos.

Fazit: Bei der Flottenversicherung von Elektroautos ist der Deckungsumfang entscheidend

Ihr Fragenkatalog und Ihre Checkliste zur Flottenversicherung von E-Autos

Welcher Versicherungstarif passt zu Ihrer E-Flotte? Die Frage können Sie nur beantworten, wenn Sie Ihre Anforderungen an eine Flottenversicherung für Elektroautos definieren. Wie finden Sie eine Entscheidungsgrundlage? Nutzen Sie hierfür unseren Fragenkatalog „Was ist beim Abschluss einer Versicherung für E-Autos in Ihrer Flotte wichtig?“ mit Checkliste für Ihren Anbietervergleich.

Quellen

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