UMWELT & E-MOBILITÄT
25. Mai 2023

Lesezeit: 3 Minuten Sie möchten die CO2-Bilanz Ihrer Flotte verbessern, aber gleichzeitig Ihren Mitarbeitern bei der Entscheidung zwischen Verbrennungsmotor und Elektroantrieb keine Vorschriften machen? Dann schaffen Sie ein Anreizsystem, indem Sie Ihre Fahrer mithilfe einer CO2-Bonus-Malus-Vereinbarung für ihre Wahl von emissionsärmeren Dienstwagen belohnen.

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Bonus-Malus-Regelung: Wie können Sie Ihre auf Fahrerzufriedenheit ausgerichtete Car Policy grüner gestalten?

Ab dem Jahr 2035 sollen in der EU nur noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden, die keine Treibhausgase ausstoßen. Auch wenn E-Mobilität sich bereits jetzt in deutschen Flotten etabliert, hält vielleicht auch Ihr Unternehmen aus strategischen Gründen – und auch vor dem Hintergrund der sinkenden staatlichen Förderung von E-Autos – an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor fest. Aber auch ohne Verbrenner-Aus in Ihrer eigenen Flotte können Sie mithilfe einer Bonus-Malus-Vereinbarung Ihre Mitarbeiter motivieren, emissionsärmer zu fahren.

Wie funktioniert ein CO2-Bonus-Malus-System?

Eine Bonus-Malus-Vereinbarung mit dem Ziel, CO2-arme Diesel und Benziner oder emissionsfreie Elektroautos zu fördern, verbessert oder verschlechtert die Fahrzeugbudgets Ihrer Fahrer. Dabei belohnen Sie diejenigen Mitarbeiter, die Fahrzeuge mit CO2-Werten unter einem bestimmten Richtwert wählen. Mitarbeitern, die Fahrzeuge mit darüberliegenden CO2-Werten präferieren, kürzen Sie die Fahrzeugbudgets. Wie genau?

1. Legen Sie CO2-Richtwerte in Ihrer Car Policy fest Die Ausgangsfrage ist zunächst, welche CO2-Werte Sie für Firmenfahrzeuge mit Diesel- und/oder mit Ottomotor in den jeweiligen Dienstwagengruppen für vertretbar halten und in Ihrer Car Policy festlegen, z. B. 130 g/km nach WLTP, der Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure.

2. Ermitteln Sie Referenzraten für richtwertkonforme Dienstwagen Auf Basis von Fahrzeugmodellen, die Ihren festgelegten CO2-Richtwerten entsprechen, bestimmen Sie monatliche Referenzraten, die Ihren Fahrern als Fahrzeugbudget unter Einhaltung der CO2-Richtwerte zur Verfügung stehen.

3. Belohnen Sie das Unterschreiten von CO2-Richtwerten Ein Bonusbetrag, den ein Mitarbeiter zum Ausgleich dafür erhält, dass sein Wunschauto den festgelegten CO2-Richtwert unterschreitet, wird zur Referenzrate hinzuaddiert. So erhöht sich das Fahrzeugbudget z. B. um 1,00 € für jedes Gramm CO2 unterhalb des jeweiligen Richtwerts. Geld, das der Mitarbeiter dann in seine Wunschausstattung investieren kann oder das er monatlich vollständig oder anteilig ausgezahlt bekommt. Achtung: Änderungen am Basismodell durch entsprechende Sonderausstattungen können sich direkt auf die Bewertung des CO2-Ausstoßes nach WLTP auswirken, dem heutigen Standardprüfverfahren, das Kraftstoffverbräuche und CO2-Emissionen von Fahrzeugen bestimmt.

4. Ahnden Sie das Überschreiten von CO2-Richtwerten Im Umkehrschluss wirkt sich ein Malusbetrag negativ auf die Referenzrate aus. So wird z. B. 1,00 € für jedes Gramm CO2 über dem jeweiligen Richtwert von der Referenzrate denjenigen Fahrern abgezogen, die emissionsintensivere Autos wählen, oder vom Fahrer monatlich zugezahlt.

Möchten auch Sie die CO2-Emissionen Ihrer Flotte deckeln?

Dann gestalten Sie eine zu Ihrem Unternehmen passende Bonus-Malus-Vereinbarung. Sie ist eine von vielen wichtigen Regelungen für Ihre Car-Policy-Gestaltung. Welche Regelungen ebenfalls nicht fehlen sollten, erfahren Sie in unserer bewährten Beispielstruktur einer vollständigen Car Policy.

So motivieren CO2-Boni Ihre Fahrer zum Emissions- und Kostensparen

Mit CO2-Bonus-Malus-Vereinbarungen fördern Sie nicht nur die Wahl emissionsarmer Dienstwagen in Ihrem Unternehmen, sondern auch die Möglichkeit, Referenzraten zu unterschreiten und damit Kosten zu sparen. So können Sie CO2-Bonus-Malus-Vereinbarungen gezielt nutzen, Mitarbeitern, die durch die Wahl CO2-armer Fahrzeuge die ihnen zur Verfügung stehende Referenzrate unterm Strich unterschreiten, einen sogenannten Dienstwagenausgleich anzubieten. Der Dienstwagenausgleich wird Ihren Mitarbeitern dann monatlich als Bruttozahlung bei der Entgeltabrechnung gutgeschrieben. Umgekehrt: Bei Überschreiten der zur Verfügung stehenden Referenzrate durch hohe CO2-Malusbeträge leisten Ihre Mitarbeiter einen Eigenanteil, der von der monatlichen Nettoauszahlung einbehalten wird.

Berechnungslogik von Dienstwagenausgleich und Eigenanteil unter Berücksichtigung der CO2-Bonus-Malus-Regelung

Referenzrate gemäß Dienstwagengruppe tatsächliche Dienstwagenrate (z. B. Fahrzeugmodell + Sonderausstattung) + CO2-Bonus / CO2-Malus = Dienstwagenausgleich (+) / Eigenanteil (-)

Beispiel- Berechnung

Referenzrate

  • CO2-Richtwert (WLTP)
  • Tatsächl. CO2-Emission (WLTP)
  • Abweichung vom CO2-Richtwert
  • Tatsächliche Dienstwagenrate 
  • Bonus/Malus (1 €/g CO2)
  • Ausgleich (+) / Eigenanteil (–)
  • Ergebnis

Richtwert unterschritten

723 €

  • 130 g/km 
  • 100 g CO2/km
  • – 30 g/km
  • 700 €
  • + 30 €
  • + 53 €
  • Dienstwagenausgleich

Richtwert eingehalten

723 €

  • 130 g/km 
  • 130 g CO2/km
  • +/– 0 g/km
  • 700 €
  • +/– 0 €
  • + 23 €
  • Dienstwagenausgleich

Richtwert überschritten

723 €

  • 130 g/km 
  • 180 g CO2/km
  • + 50 g/km
  • 700 €
  • – 50 €
  • – 27 €
  • Eigenanteil

Fazit: Auch ohne Verbrenner-Aus sind emissionsarme Flotten möglich

Pro oder contra Verbrenner-Aus?

Ob Sie sich in Ihrem Unternehmen bereits vor 2035 zum Verbrenner-Aus bekennen, ist eine wichtige strategische Entscheidung. Erfahren Sie in unserem Wegweiser, wie sich Ihre Entscheidungen bezüglich der Wahl von Antriebsarten auf Ihre Referenzraten auswirken.

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