Verhaltenskodex für Lieferanten

von LeasePlan Corporation N.V. Bei LeasePlan führen wir unser Geschäft nach ethischen Standards. Nur so können wir das Vertrauen unserer Stakeholder gewinnen und bewahren, was für den Erfolg von LeasePlan entscheidend ist. Wir erwarten auch von unseren Stakeholdern, dass sie ethisch handeln. So bietet der LeasePlan-Verhaltenskodex den LeasePlan-Mitarbeitern weltweit einen Rahmen für verantwortungsvolle Entscheidungen im Geschäftsalltag.

LeasePlan hat einen eigenen Verhaltenskodex für Lieferanten geschaffen, der die Mindeststandards festlegt, die wir von unseren Lieferanten erwarten. Der Verhaltenskodex für Lieferanten spiegelt die Werte und Verhaltensweisen wider, die innerhalb unserer Organisation gelten, um ethisches Verhalten im weitesten Sinne zu gewährleisten, einschließlich der unternehmerischen Verantwortung bei der Durchführung von Geschäften und der Kundenorientierung. Wir sind uns bewusst, dass damit nicht jede Situation unserer Lieferanten angesprochen wird. Er verdeutlicht jedoch die wichtigen Grundsätze des ethischen Geschäftsverhaltens, die wir von unseren Lieferanten bei der Zusammenarbeit mit, für oder im Auftrag von LeasePlan erwarten.

1. Unsere Standards

Der folgende Abschnitt erläutert die 10 wichtigsten Grundsätze, die den Verhaltenskodex für Lieferanten von LeasePlan bilden. Dies sind die ethischen Mindeststandards, die LeasePlan von seinen Lieferanten erwartet.

1.1 Ehrlichkeit und Vertrauen

Der Lieferant, seine Mitarbeiter, seine Auftragnehmer und seine Lieferkette („der Lieferant") haben im Geschäftsverkehr mit Integrität, Ehrlichkeit, Offenheit und Fairness zu handeln und jegliches Verhalten zu vermeiden, das die Integrität und/oder den Ruf von LeasePlan schädigen oder dazu beitragen könnte, diese zu schädigen.

1.2 Respekt vor dem Gesetz

Der Lieferant hat alle anwendbaren lokalen und internationalen Gesetze, Regeln und Vorschriften zu respektieren und einzuhalten.

1.3 Menschenrechte

Der Lieferant respektiert die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den UN-Leitsätzen für Wirtschaft und Menschenrechte, den Zehn Prinzipien des UN Global Compact und den Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation niedergelegt sind und vermeidet Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen jeglicher Art.

1.4 Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern

1.5 Umweltverträglichkeit

Der Lieferant hat alle geltenden nationalen und internationalen Umweltgesetze einzuhalten und dafür zu sorgen, dass er jederzeit die gültigen erforderlichen Umweltgenehmigungen und -registrierungen einholt. Der Lieferant erkennt an, dass Umweltverantwortung wichtig ist und wird, wo immer möglich, einen vorsorgenden Ansatz in Umweltfragen unterstützen, Initiativen ergreifen, um eine größere Umweltverantwortung zu unterstützen und die Verbreitung umweltfreundlicher Technologien zu fördern, die solide Lebenszykluspraktiken anwenden und negative Auswirkungen auf die Gemeinschaft vermeiden.

1.6 Vertraulichkeit und geistiges Eigentum

Der Lieferant ist verpflichtet, alle vertraulichen und geschäftssensiblen Informationen über LeasePlan, zu denen er Zugang hat, vertraulich zu behandeln. Der Lieferant darf diese Informationen nicht zu seinem eigenen Vorteil nutzen. Der Lieferant schützt das gesamte geistige Eigentum von LeasePlan, seinen Kunden und sonstigen Dritten und Einzelpersonen.

1.7 Privatsphäre von Einzelpersonen und Datenschutz

Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Kunden, Fahrern und Mitarbeitern von LeasePlan respektiert der Lieferant das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre und hält sich an die geltenden Gesetze und Anweisungen von LeasePlan. Der Lieferant wird personenbezogene Daten streng vertraulich behandeln und angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um diese Informationen vor Verlust oder unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen.

1.8 Fairer Wettbewerb

Der Lieferant verpflichtet sich, alle anwendbaren Wettbewerbsgesetze einzuhalten und insbesondere keine Preise festzulegen, Angebote abzugeben, Kunden oder Märkte zuzuordnen oder aktuelle, neuere oder zukünftige Preisinformationen mit seinen Wettbewerbern auszutauschen.

1.9 Interessenkonflikt

Der Lieferant handelt im besten Interesse von LeasePlan. Der Lieferant vermeidet Kontakte oder Verhaltensweisen, die zu einem Konflikt zwischen seinen eigenen Interessen und jenen von LeasePlan führen oder als solche wahrgenommen werden können oder die anderweitig das Ansehen von LeasePlan schädigen könnten.

1.10 Bestechungsprävention

Jegliche Form der Bestechung ist strengstens verboten. Der Lieferant darf nichts Wertvolles versprechen oder anbieten, um die Handlungen oder Entscheidungen von LeasePlan und seinen Mitarbeitern zu beeinflussen, um einen Geschäftsvorteil zu erlangen oder zu behalten. Der Lieferant muss über angemessene interne Verfahren verfügen, um die Einhaltung der geltenden Anti-Korruptionsgesetze zu gewährleisten.

2. Fragen stellen und Bedenken äußern

Bei LeasePlan gibt es mehrere Kanäle, über die Stakeholder Fragen zu den in diesem Verhaltenskodex für Lieferanten behandelten Themen stellen können. Wir ermutigen unsere Stakeholder, ihre Bedenken über verdächtiges Verhalten zu äußern. Lieferanten, die glauben, dass ein Mitarbeiter von LeasePlan oder eine Person, die im Auftrag von LeasePlan handelt, sich illegal oder unethisch verhalten hat, müssen dies LeasePlan melden.

Die folgenden Kanäle stehen zur Verfügung, um Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern:

3. Compliance

LeasePlan kann von seinen Lieferanten jederzeit verlangen, dass sie die Einhaltung des LeasePlan-Verhaltenskodex für Lieferanten nachweisen.