Rund ums E-Auto
Der Steuerrechner auf unserer Website und der Gehaltsumwandlungsrechner im LeasePlan e-Driver wurden auf die 0,25-Prozent-Regel upgedatet. Die sogenannte 0,25-Prozent-Regel ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und gilt seit Anfang des Jahres. Arbeitnehmer versteuern dann den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines voll-elektrischen Dienstfahrzeugs mit einem Bruttolistenpreis unter 40.000 Euro entsteht, nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Hier geht’s zum Steuerrechner.
Auch in der Online Werkstattpartner-Suche gibt es Neuerungen rund um E-Fahrzeuge. Jetzt finden Sie in unserer Umkreissuche auch eine Partnerwerkstatt für Service und Wartung Ihres Elektroautos. Hier geht’s zur Werkstatt-Suche.