Ab sofort müssen Lkw-Fahrer im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten die Gewichtsklasse korrekt einstellen. Das Gewicht ist in folgende Gewichtsklassen einzuordnen: größer/gleich 7,5-11,99 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG), größer/gleich 12 Tonnen bis 18 Tonnen zGG und größer 18 Tonnen zGG. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 18 Tonnen wird zusätzlich nach bis zu 3 bzw. 4 oder mehr Achsen unterschieden, die der Lkw-Fahrer im Fahrzeuggerät anzugeben hat. Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen bis zu 18 Tonnen zGG ist eine Einstellung der Achszahl freiwillig möglich.
Für die Ermittlung des zulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugkombinationen werden, abweichend von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert. Stütz- und Aufliegelasten werden nicht berücksichtigt.
Von der Lkw-Maut befreit sind Elektro-Lkw und bis Ende 2020 Erdgas betriebene Lkw.
Weitere Infos zu den neuen Tarifen und den Gewichtsklassen gibt es auf den Webseiten der Toll Collect GmbH.
Neue Tarife für die Lkw-Maut und neue Mitwirkungspflichten für die Fahrer
Seit 1. Januar 2019 gelten in Deutschland die neuen Mauttarife für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Der Mautsatz je Kilometer setzt sich aus drei Mautteilsätzen zusammen: Aus den Infrastrukturkosten entsprechend der Gewichtsklasse des mautpflichtigen Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, den verursachten Luftverschmutzungskosten abhängig von der Schadstoffklasse und den Kosten für die Lärmbelastung in Höhe von 0,002 Euro je Kilometer.