LeasePlan News

November 2018

 

Aktueller Steuerrechner für E-Dienstwagen online

Wir haben unseren Online-Steuerrechner für die Pauschalversteuerung von Elektro-Dienstwagen und Plug-in-Hybridfahrzeugen sowie den Gehaltsumwandlungsrechner in den e-Tools bereits auf die neue Gesetzeslage ab 1. Januar 2019 angepasst.

Sie können schon jetzt die Versteuerung für die private Nutzung der alternativen Antriebe mit wenigen Klicks berechnen. Weiterlesen

 

Demo in der Tiefgarage

Im neuen Ladesäulenregister des Bundesverbandes Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sind aktuell rund 13.500 öffentliche und teilöffentliche Ladepunkte an rund 6.700 Ladesäulen für Deutschland erfasst. Eine davon wird betrieben von den Düsseldorfer Stadtwerken und steht – gesponsert von LeasePlan – vor unserer Hauptverwaltung an der Lippestraße 4 im Düsseldorfer Medienhafen. Weiterlesen

 

Next Car von CarNext.com

CarNext.com ist die neue, unabhängige und europaweite Marke für den Gebrauchtwagenmarkt von LeasePlan. Sie ging jetzt in Deutschland an den Start.

Gebrauchtwagenkäufer erwarten zunehmend komfortable, transparente und flexible Lösungen für den Kauf von hochwertigen Fahrzeugen. CarNext.com wird neben dem Online-Angebot durch ein Netzwerk an Gebrauchtwagen-Stores in Neuss, Nürnberg und Düren unterstützt. Mit CarNext.com geht LeasePlan den nächsten Schritt auf das ambitionierte Ziel zu, einen vollständig flexiblen ‚Any car, anytime, anywhere‘-Service anzubieten. Weiterlesen

 

euroShell Tankkarte nicht mehr bei TOTAL

Die euroShell Tank- und Servicekarten können ab 1. Dezember 2018 nicht mehr an TOTAL Tankstellen eingesetzt werden. Stattdessen können Sie – sofern Sie zusätzlich auch ARAL Tank- und Servicekarten nutzen – diese verwenden.

Foto: TOTAL Weiterlesen

 

Vorsicht beim Rückwärtsfahren – neue Haftungsquoten bei Parkplatzunfällen

Eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle ist die Unachtsamkeit beim Ausparken auf Parkplätzen, insbesondere beim Rückwärtsfahren.

Früher ging die Rechtsprechung davon aus, dass ein Anscheinsbeweis besteht, wenn es im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Ausparkvorgang bzw. beim Rückwärtsfahren zu einer Kollision kommt. Unerheblich war in diesem Zusammenhang, ob der Rückwärtsfahrende sein Fahrzeug vor der Kollision noch zum Halten brachte.

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