LeasePlan News
27. Februar 2019
LeasePlan Parameteränderungen zum 1. April 2019
Wir überprüfen regelmäßig die Parameter zur Kalkulation der Leasingraten und führen zu festen Stichtagen Änderungen der Fahrzeugkalkulationen durch.
Daher werden wir zum 1. April 2019 die Kalkulationen den neuen Markterkenntnissen anpassen. Damit werden sich die Vollkostenraten ändern. Bitte merken Sie sich vor, dass neue Angebote ab dann mit den neuen Parametern kalkuliert werden. Die Kalkulationen der laufenden Fahrzeuge bleiben von den Änderungen natürlich unberührt.
Düsseldorf ist jeck
Im Rheinland beginnt in dieser Woche die Karnevalszeit mit ihrem Höhepunkt am Rosenmontag, 4. März 2019. An diesem regionalen Feiertag ist LeasePlan in Düsseldorf nicht erreichbar.
Das gilt nicht für Ihre Ansprechpartner in den anderen Niederlassungen.
Unsere Notruf-Hotlines stehen Ihnen und Ihren Fahrern selbstverständlich rund um die Uhr zur Verfügung.
Wir sehen uns!
LeasePlan präsentiert sich bei „Flotte! Der Branchentreff“, dem ersten großen Netzwerk-Event des Jahres. „Flotte! Der Branchentreff“ ist als bundesweite Netzwerkveranstaltung für die Flottenbranche aufgestellt. Konzipiert vom Fachmagazin Flottenmanagement in Kooperation mit dem Bundesverband Fuhrpark, dem Redaktions- und Messebeirat, stehen neben der Messe und dem Fachprogramm gute Branchen-Gespräche sowie das Netzwerken im Vordergrund. Bei uns erfahren Sie „What’s next? bei LeasePlan“. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in Düsseldorf!
**Flotte! Der Branchentreff
vom 20. - 21. März 2019 in der Messe Düsseldorf
Sie finden uns in Halle 8a Stand Nr. N22A**
Hier erfahren Sie mehr über Flotte! Der Branchentreff
Ich hatte doch Vorfahrt
Wer an Kreuzungen, Einmündungen oder im Kreisverkehr Vorfahrt hat ist in der Straßenverkehrsordnung relativ eindeutig geregelt. Doch kommt es zu einem Verkehrsunfall werden neben der Regelung des § 8 StVO auch andere Aspekte bei der Analyse des Unfalls herangezogen.
Der Schutz des Vorfahrtsberechtigten und die Haftung des Wartepflichtigen setzen nämlich voraus, dass sich der Vorfahrtsberechtigte selbst gesetzestreu verhält. Zwar behält auch derjenige, der zu schnell fährt, die Vorfahrt, kommt es jedoch im Kreuzungsbereich zu einer Kollision, wird den „Raser“ eine nicht unerhebliche Mithaftung treffen.