Nach der neuen Leasingbilanzierung IFRS 16 müssen Leasingnehmer die meisten Leasingverhältnisse bilanziell in Form einer Leasingverbindlichkeit und eines entsprechenden Nutzungsrechts am Leasinggegenstand (Leasingvermögen) mit dem Barwert der Leasingzahlungen erfassen und entsprechend in der Finanzbuchhaltung verbuchen. Das Leasingvermögen ist linear über die Laufzeit des Leasingvertrages abzuschreiben. Die Leasingverbindlichkeit ist jeweils um die monatlichen bzw. jährlichen barwertigen Leasingzahlungen zu kürzen.
Die LeasePlan Gruppe hat ein Reporting vorbereitet, um Sie mit allen Daten zu versorgen, die Sie für die Barwertberechnung des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand und der Leasingverbindlichkeit benötigen. Sie können über Ihren zuständigen LeasePlan Kundenberater hierzu einen Zugang zu unserem e-Tool FleetReporting anfordern, der Ihnen speziell Zugriff auf den IFRS16-Report gewährt. Dies eignet sich vor allem für Ansprechpartner aus der Bilanzbuchhaltung oder dem Controlling. Wir werden Sie rechtzeitig vor dem 1. Januar 2019 weiter informieren, und auch Ihre zuständige LeasePlan Kundenbetreuung wird zu diesem Thema wieder auf Sie zukommen.
IFRS 16 – Reporting für die Barwertberechnung
IFRS 16 wird den fast 20 Jahre alten Standard IAS 17 ersetzen und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Wir stellen Ihnen ein neues Reporting für die Barwertberechnung zur Verfügung.