Führerschein B für E-Transporter bis 4,25 Tonnen
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg. Dies regelt seit Mitte 2019 §6 Absatz 3b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Die konkreten Voraussetzungen lauten:
3b) Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland, sofern der Inhaber diese seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch zum Führen von Fahrzeugen,
die ganz oder teilweise mit
a) Strom,
b) Wasserstoff,
c) Erdgas, einschließlich Biomethan, gasförmig (komprimiertes Erdgas – CNG) und flüssig (Flüssigerdgas – LNG),
d) Flüssiggas (LPG),
e) mechanischer Energie aus bordeigenen Speichern/bordeigenen Quellen, einschließlich Abwärme,
alternativ angetrieben werden,
mit einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg, für die Güterbeförderung und ohne Anhänger, sofern
die 3 500 kg überschreitende Masse ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems gegenüber dem Antriebssystem eines Fahrzeugs mit denselben Abmessungen, das mit einem herkömmlichen Verbrennungsmotor mit Fremd- oder Selbstzündung ausgestattet ist, geschuldet ist und
die Ladekapazität gegenüber diesem Fahrzeug nicht erhöht ist.
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