Digitalradiopflicht in Empfangsgeräten

Ab dem 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen den Empfang und die Wiedergabe von digital-terrestrischem Radio, also DAB+, ermöglichen. Dies hat der Bundesrat im November 2019 beschlossen.

Im Telekommunikationsgesetz heißt es: Jedes Autoradio, das in ein neues für die Personenbeförderung ausgelegtes und gebautes Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern eingebaut wird, muss einen Empfänger nach dem jeweiligen Stand der Technik enthalten, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten unmittelbar ermöglicht, die über digitalen terrestrischen Rundfunk ausgestrahlt werden.

Das bedeutet, dass Fahrzeuge ohne digitalen Radioempfang (DAB) ab dem 21. Dezember 2020 nicht mehr neu zugelassen werden. Das gilt ohne Ausnahme und für alle Hersteller. Bitte beachten Sie dies für Ihre entsprechenden Fahrzeugbeschaffungen bzw. in Ihrer Car Policy als Pflichtausstattung.

Für Fragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei LeasePlan gern zur Verfügung.