Es werde Licht

Die Beleuchtung des Fahrzeugs ist eine extrem wichtige Sicherheitseinrichtung. Sie wollen doch kein Geisterfahrer sein?!

26. Januar 2022
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Im Kern geht es um zwei Aspekte, nämlich sehen und gesehen werden. Beim Sehen geht es aber nicht nur um die Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug, sondern auch um andere Faktoren. Die Sehkraft des menschlichen Auges nimmt mit zunehmendem Alter ab. Dies ist ein schleichender Vorgang, der vielfach nicht richtig wahrgenommen wird. Bemerkbar macht sich dies aber insbesondere bei Dunkelheit in Kombination mit Regen. Das wirkt sich besonders fatal bei Gegenverkehr mit Blendwirkung aus, da sich die Pupillen stark zusammenziehen und erst, wenn das entgegenkommende Fahrzeug vorbeigefahren ist, sich wieder weiten. Man sollte auch deshalb insbesondere in fortgeschrittener Jugend seine Sehkraft periodisch überprüfen lassen. Darüber hinaus ist es selbstverständlich, dass die Scheiben der Fahrzeuge in einem sauberen Zustand sein müssen. Trifft Licht auf eine Windschutzscheibe mit Schlieren, erzeugt dies eine Streuwirkung des Lichts, die zu erheblichen Blendwirkungen führen können.

So wie man sein Augenlicht ständig kontrollieren sollte, ist es selbstverständlich, dass auch die Beleuchtung am Fahrzeug immer wieder – nicht nur in der dunklen Jahreszeit – überprüft werden sollen. Zum einen geht es um die optimale Ausleuchtung der Fahrbahn, zum anderen gilt es zu vermeiden, den Gegenverkehr durch unrichtig eingestellte Scheinwerfer zu blenden. Apropos Blendwirkung: Wer kennt nicht das unangenehme Gefühl hinter einem Auto herzufahren, das trotz ausreichender Sichtweite mit angeschalteten Nebelschlussleuchten fährt. Dabei ist die Regel relativ einfach, Nebelschlussleuchten dürfen nur eingeschaltet werden bei sehr starkem Nebel, dichtem Schneetreiben und starkem Regen. Die Sichtweite muss 50 m oder darunter liegen. Hierfür gibt es in der Regel deutliche Anhaltspunkte: die Leitpfostenentfernung beträgt regelmäßig 50 m, vier Fahrbahnstriche auf Bundes- und Landesstraßen, drei Striche auf der Autobahn entsprechen etwa 50 m. Liegt die Sichtweite 50 m oder darunter, darf auch im Hinblick auf den Bremsweg höchstens mit 50 km/h gefahren werden.

Das Fernlicht darf auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung nicht eingeschaltet werden. Außerhalb geschlossener Ortschaft kann auch gem. § 5 StVO der Überholvorgang durch kurzes Aufblinken des Fernlichts (Lichthupe) angekündigt werden, wobei selbstverständlich der Gegenverkehr nicht geblendet werden und auch nicht der Tatbestand der Nötigung erfüllt werden darf. Ist der Einsatz des Fernlichtes aufgrund der Verkehrsgegebenheiten nicht zulässig, muss bei schlechten Sichtverhältnissen die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden.

Viele Fahrzeuge verfügen über einen Lichtsensor, der das Abblendlicht bei geringerer Helligkeit automatisch einschaltet. Verlassen darf man sich auf diese Automatik nicht, denn ein Lichtsensor kann nur zwischen hell und dunkel unterscheiden, bei schlechten Sicht- oder Lichtverhältnissen muss deshalb das Abblendlicht oftmals manuell eingeschaltet werden. Regelmäßig informiert ein Leuchtsymbol im Armaturenbrett, ob das Fahrlicht automatisch eingeschaltet wurde oder nicht.

In Deutschland besteht keine Verpflichtung – mit Ausnahme für Motorradfahrer –, am Tag bei guten Sichtverhältnissen mit Licht zu fahren. In anderen Ländern ist es jedoch Pflicht, am Tag mit Tagfahrlicht zu fahren. Anders als das Abblendlicht ist das Tagfahrlicht nur dazu da, das andere Verkehrsteilnehmer das Fahrzeug auch tagsüber besser wahrnehmen können. Bevor man also eine Reise ins Ausland antritt, sollte man sich erkundigen, ob in diesen Ländern die Einschaltung des Tagfahrlichts gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wer sein Auto abstellt, muss dies gegebenenfalls durch die Einschaltung der Beleuchtung sichtbar machen. Außerhalb geschlossener Ortschaften muss hier das Standlicht – nicht die Parkleuchte – eingeschaltet werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften muss die Parkleuchte eingeschaltet werden, wenn nicht die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug anstrahlt.

Fahrer, die die Beleuchtung ihres Fahrzeugs bei schlechten Sichtverhältnissen nicht einschalten, sind im wahrsten Sinne des Wortes Geisterfahrer.

Autor: Dr. Christoph Hartleb Rechtsanwalt vereidigter Buchprüfer Dr. Hartleb Rechtsanwälte Rheinbahnstr. 28-34 41063 Mönchengladbach info@dr-hartleb-rechtsanwaelte.de www.dr-hartleb-rechtsanwaelte.de

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