Freuen sich Ihre Fahrer darauf, einen neuen Firmenwagen bestellen zu können, stehen sie vielleicht vor der Wahl zwischen einem Diesel-, Benzin-, Hybrid- oder Elektromotor. Wie wichtig sind für Ihr Unternehmen die CO2-Bilanz von Verbrennungsmotoren oder Reichweiten von E-Fahrzeugen? Aktuell bestimmt der Auto-Antrieb, mit welchem Prozentsatz die Pauschalversteuerung für Firmenwagen berechnet wird:
Verbrennungsmotor: 1,0-Prozent-Pauschalbesteuerung
Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Motor: 0,5-Prozent-Pauschalbesteuerung
Reiner Elektro-Motor: 0,25-Prozent-Pauschalbesteuerung für reine E-Fahrzeuge unter 40.000 Euro Bruttolistenpreis inklusive Kosten für Sonderausstattung
Bei CO2-armen E-Autos, – so die gesetzliche Regelung, die noch bis Ende des Jahres 2021 gilt –, halbiert sich nicht nur der geldwerte Vorteil fürs Auto, sondern auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Unser Firmenwagenrechner berechnet dies für Ihre Dienstwagennutzer.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: 0,03 Prozent pro Kilometer für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: 0,015-Prozent pro Kilometer für Fahrzeuge mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Motor