E-PKW Förderung

Keine Förderung für E-PKW in 2023

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Die Förderung für den Ankauf von E-Fahrzeugen für Betriebe wurde nicht verlängert. Es gibt jedoch Ausnahmen.
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Auch in diesem Jahr investiert der Bund wieder einen mehrstelligen Millionenbetrag, um die E-Mobilitäts-Transformation voranzutreiben. Betriebe sehen sich jedoch mit einem reduzierten Förderangebot konfrontiert.

Keine Förderung für E-PKW – mit Ausnahmen

Für das Gros der Unternehmen in Österreich wurde die Förderung für E-PKW eingestellt. Es gibt aber Ausnahmen: soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis, können für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) weiterhin mit einer Förderung von 2.000 EUR rechnen. Nicht gefördert werden E-Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis (Basismodell) 60.000 EUR überschreitet sowie Plug-In-Hybride (PHEV) und Range Extender (REX, REEV).

E-Nutzfahrzeuge werden weiterhin gefördert

Im Gegensatz zu E-PKW wird die Anschaffung von leichten E-Nutzfahrzeugen (Klasse N1 bis 3,5 Tonnen höchstzulässigen Gesamtgewicht) weiterhin gefördert. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht:

E-Nutzfahrzeuge-Foerderung-2023

Die Förderungen können wie gehabt über die Website der Kommunal Kredit Public Consulting eingereicht werden. Die Registrierung ist bis längstens 31.03.2024 möglich oder bis die zur Verfügung stehenden Budgetmittel ausgeschöpft sind. Die Förderung für E-PKW kann hier beantragt werden, jene für E-Nutzfahrzeuge hier. Bei Fragen steht Ihnen Ihr/e persönliche/r KundenbetreuerIn von LeasePlan jederzeit zur Verfügung.

Förderung für E-Ladeinfrastruktur

Im Rahmen der E-Mobilitäts-Offensive wird neben Fahrzeugen auch wieder die betriebliche E-Ladeinfrastruktur mit bis zu 30.000 EUR durch den Bund unterstützt.

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Veröffentlicht am 28. Dezember 2022

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28. Dezember 2022
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