
Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir nehmen Änderungen an unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, die mit Stichtag 01.05.2022 in Kraft treten. Auf dieser Website informieren wir Sie näher über die Änderungen und zeigen Ihnen, was Sie als nächstes tun müssen.
Warum tun wir das?
Wir passen unser Produkt- und Serviceangebot laufend an Ihre Bedürfnisse, Marktgegebenheiten und gesetzliche Bestimmungen an. Das macht von Zeit zu Zeit eine Aktualisierung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen notwendig.
Was ändert sich für Sie?
Bei der Aktualisierung haben wir einen besonderen Fokus auf eine bessere Übersichtlichkeit gelegt. Aus diesem Grund wurden die AGB neu gegliedert und textliche Anpassungen vorgenommen, damit diese einfacher verständlich sind. Darüber hinaus wurden u.a. folgende Änderungen vorgenommen:
- Aufnahme neuer Produkte und Services wie z.B. Gebrauchtwagen-Leasing (Used Car Leasing) oder das Prime Partner Netzwerk
- Ergänzung von Regelungen für Elektrofahrzeuge
- Umstellung von Tank- und / oder Ladekarten auf ein Direktgeschäft zwischen Kunden und den jeweiligen Kartenanbietern. Die Administration und Zahlungsabwicklung sowie das Reporting übernimmt wie gehabt LeasePlan.
Hier können Sie eine Gegenüberstellung der neuen AGB mit der aktuell gültigen Version herunterladen:
Was müssen Sie jetzt tun?
Machen Sie sich mit den anstehenden Änderungen vertraut, indem Sie sich die neuen AGB durchlesen. Ansonsten brauchen Sie nichts zu tun: die aktualisierte Fassung der AGB tritt automatisch mit 01.05.2022 in Kraft.
Sollten Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sein, können Sie Einspruch erheben. Dies ist bis spätestens 31.03.2022 möglich und muss entweder per E-Mail an agb@leaseplan.com oder eingeschrieben per Post an unsere Firmenadresse erfolgen.
KundInnen mit Tank- oder Ladekarten von LeasePlan
Aufgrund von Änderungen im steuerlichen und rechtlichen Umfeld, wird im Zuge der AGB-Aktualisierung bei der Abwicklung von Tank- und Ladekarten, welche Sie über LeasePlan beziehen, auf ein Direktgeschäft zwischen Ihnen (Kunde) und den jeweiligen Kartenanbietern umgestellt. Damit verbunden werden Rechnungen für bezogenen Treibstoff oder Strom, die Sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, künftig ebenfalls direkt von den Kartenanbietern zur Verfügung gestellt. Die Administration und Zahlungsabwicklung sowie das Reporting übernimmt wie gehabt LeasePlan für Sie. An der Nutzung der Karten selbst ändert sich nichts.
Aus diesem Grund müssen Sie für Ihre bestehenden Tank- und / oder Ladekarten neue Vereinbarungen mit den jeweiligen Tank- bzw. Ladekartenanbietern schließen. Wir haben Sie diesbezüglich bereits per E-Mail informiert. Gemeinsam mit unserem Partner sproof bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Kartenanträge direkt online zu unterzeichnen. Folgen Sie dazu der Schritt-für-Schritt-Anleitung, welche Sie hier herunterladen können:
Antworten auf häufige Fragen
Die Anpassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist aufgrund diverser Weiterentwicklungen bei unseren Produkten und Services sowie rechtlichen Änderungen notwendig geworden, um auch weiterhin eine aktuelle und rechtssichere Basis für die gemeinsame Zusammenarbeit zu haben.
Die neue Fassung der AGB ist in 5 Teilbereiche untergliedert: Einleitung, Allgemeine Bestimmungen für Leasing und Dienstleistungen, Leasingbestimmungen, Bestimmungen für Dienstleistungen sowie Produktspezifische Bedingungen am Vertragsende. Diese Gliederung soll zu einer besseren Übersichtlichkeit beitragen und Ihnen dabei helfen, relevante Bereiche bzw. Regelungen schneller zu finden.
Nein, die Höhe der Rechtsgeschäftsgebühr bleibt unverändert.
Änderungen im steuerlichen und rechtlichen Umfeld machten eine Änderung im Geschäftsmodell notwendig.
Da auf ein Direktgeschäft umgestellt wird, schließen Sie in Zukunft Verträge direkt mit den jeweiligen Mineralölgesellschaften. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie auch deren Nutzungsbedingungen. Diese regeln u.a. wo und wie die Karten genutzt werden können, die Konditionen, zu welchen Sie Treibstoff bzw. Strom beziehen oder was im Fall eines Diebstahls bzw. Verlustes passiert.
Von diesen Vorteilen profitieren Sie, wenn Sie Tank- und / oder Ladekarten über LeasePlan beziehen:
- Beste Konditionen
- Umfangreiches Reporting
- Schlüsselfertige Auslieferung
- Kostenkontrolle und Prüfroutinen
Die MwSt.-Rechnung erhalten Sie zukünftig von der Mineralölgesellschaft (diese berechtigt zum Vorsteuerabzug), die Zahlung erfolgt über LeasePlan.
Wir beauftragen die Mineralölgesellschaft mit der Rücküberweisung für Sie.
Die Umstellung erfolgt mit 01.05.2022. Alle Tank- und Ladekarten, die ab diesem Datum gültig und darüber hinaus gültig sein sollen, müssen als Direktgeschäft direkt mit der jeweiligen Mineralölgesellschaft abgeschlossen werden.
Wir sind weiterhin Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihren Fuhrpark, so auch für Tank- und Ladekarten.
Auf den Verträgen sollte eine E-Mail-Adresse für den elektronischen Rechnungsversand hinterlegt werden. Die Mineralölgesellschaften können zusätzliche Kosten für Papierrechnungen verrechnen.
Haben Sie weitere Fragen?
Lassen Sie sich zurückrufen
Wir melden uns innerhalb unserer Geschäftszeiten schnellstmöglich bei Ihnen.